Betreff
Einziehung der Straße „Weg zur Friedländer Chaussee“
Vorlage
BV/038/2015/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Am „Weg zur Friedländer Chaussee“ grenzen nur zwei Grundstücke an. Ein Grundstück besitzt die Grundstückszufahrt und  –zuwegung von der Friedländer Chaussee. Das andere Grundstück besitzt eine Zuwegung von der Bahrensdorfer Straße und eine Zufahrt über den „Weg zur Friedländer Chaussee“.

Da der Weg zur Friedländer Chaussee nur für ein Grundstück als Zufahrt zum Grundstück dient, soll er für den öffentlichen Verkehr eingezogen werden. Er hat seine Verkehrsbedeutung verloren.

 

Hat eine Straße jede Verkehrsbedeutung verloren oder liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor, so soll die Straßenbaubehörde die Einziehung der Straße gemäß § 8 Abs. 2 Brandenburgisches Straßengesetz verfügen.

Die Absicht der Einziehung wurde im Amtsblatt Nr. 25 für die Stadt Beeskow am 19.12.2014 öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 8 Abs. 3 Brandenburgisches Straßengesetz bestand bis zum 31. März 2015 die Gelegenheit, Einwendungen vorzubringen. Bis zum genannten Termin sind keine Einwendungen bei der Stadt Beeskow zur beabsichtigten Einziehung eingegangen.

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Einziehung der Straße „Weg zur Friedländer Chaussee“ gemäß der als Anlage beigefügten öffentlichen Bekanntmachung.

Im Straßenkataster der Stadt Beeskow vom 08.05.2002 wird dieser Weg unter der laufenden Nr. 13/1 und 13/3 mit der Bezeichnung „Weg zur Friedländer Chaussee“ geführt. Der „Weg zur Friedländer Chaussee“ befindet sich auf dem Grundstück der Gemarkung Beeskow, Flur 13, Flurstück 35 und 36.  Der Weg ist eine Verbindung zwischen der Bahrensdorfer Straße und der Friedländer Chaussee.