Begründung:
Am 31. 03.2015 fand eine Anwohnerversammlung statt, in der das Planungsbüro, welches die Untersuchung der potentiellen Beeinträchtigungen am Luchgraben sowie ergänzende Untersuchungen am Stadtluchgraben geführt hat, Ausführungen zu den Ergebnissen gegeben hat. Im Ergebnis der Anwohnerversammlung soll in der Zeppelinstraße im Abschnitt von der Rouanetstraße bis zum Wiesenring ein unterirdischer RW-Kanal verlegt werden, an dem sich auch die anliegenden Grundstücke anschließen können, um zügig das auf Ihrem Grundstück anfallende Oberflächenwasser ableiten zu können.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordneten beschließen, dass der Beschluss BV/009/2015/II der
Stadtverordnetenversammlung vom 17.03.2015 dahingehend geändert wird, dass in
der Zeppelinstraße im Abschnitt von der Rouanetstraße bis zum Wiesenring das
Oberflächenwasser nicht beidseitig der Fahrbahn in Mulden versickern kann,
sondern in Straßenabläufen gesammelt und
in einem unterirdisch verlegten Kanal in den Vorfluter Stadtluchgraben
abgeleitet wird.
Die Fahrbahn wird in Borde gefasst, um dem Oberflächenwasser eine Führung zu geben.