Betreff
1. Änderung zum Beschluss BV/009/2015/II der Stadtverordnetenversammlung am 17.03.2015 (Straßenausbau Zeppelinstraße II)
Vorlage
BV/045/2015/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Am 31. 03.2015 fand eine Anwohnerversammlung statt, in der das Planungsbüro, welches die Untersuchung der potentiellen Beeinträchtigungen am Luchgraben sowie ergänzende Untersuchungen am Stadtluchgraben geführt hat, Ausführungen zu den Ergebnissen gegeben hat. Im Ergebnis der Anwohnerversammlung soll in der Zeppelinstraße im Abschnitt von der Rouanetstraße bis zum Wiesenring ein unterirdischer RW-Kanal verlegt werden, an dem sich auch die anliegenden Grundstücke anschließen können, um zügig  das auf Ihrem Grundstück anfallende Oberflächenwasser ableiten zu können.   


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordneten beschließen, dass der Beschluss BV/009/2015/II der Stadtverordnetenversammlung vom 17.03.2015 dahingehend geändert wird, dass in der Zeppelinstraße im Abschnitt von der Rouanetstraße bis zum Wiesenring das Oberflächenwasser nicht beidseitig der Fahrbahn in Mulden versickern kann, sondern  in Straßenabläufen gesammelt und in einem unterirdisch verlegten Kanal in den Vorfluter Stadtluchgraben abgeleitet wird.

Die Fahrbahn wird in Borde gefasst, um dem Oberflächenwasser eine Führung zu geben.