Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 17.03.2015 die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.
Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form einer Planauslage vom 13.04.2015 –
24.04.2015 durchgeführt.
Die
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurde mit Schreiben vom 20.03.2015 durchgeführt und entsprechende
Bedenken oder Anregungen in die vorliegende Planung eingearbeitet.
Das Planverfahren wird gem. § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. W 18 „Wohnanlage ehemalige Besamungsstation“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.