Betreff
Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Baumaßnahme Ostvorstadt 9
Vorlage
BV/054/2015/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Eigentümer beabsichtigt im Rahmen von Umbaumaßnahmen Fenster und Balkontür im Hofbereich in Kunststoff auszuführen. Laut Gestaltungssatzung sind Fenster und Türen aus Holz gefordert. Der Eigentümer gibt an, dass die Hofseite weder vom öffentlichen Raum noch vom Nachbargrundstück einsehbar ist und deshalb eine Befreiung von dieser Festsetzung beabsichtigt wird. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des § 12 Nr. 1 der Satzung zur Gestaltung des historischen Stadtkerns hinsichtlich des Materials der Hoffenster am Gebäude Ostvorstadt 9.