Betreff
Bestellung von sachkundigen Einwohnern im Ortsteilausschuss
Vorlage
BV/069/2015/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

㤠43 Abs. 4 Kommunalverfassung Bbg

 

Die Gemeindevertretung kann Einwohner, die nicht gemäß § 12 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes an der Mitgliedschaft in der Vertretung gehindert und nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, zu beratenden Mitgliedern ihrer Ausschüsse berufen (sachkundige Einwohner). Sachkundige Einwohner haben ein aktives Teilnahmerecht in dem Ausschuss, in den sie berufen sind. Sie können nicht Ausschussvorsitzende oder stellvertretende Ausschussvorsitzende sein und haben keine Stellvertreter. § 30 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 31 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend. „

 

Die SVV hat mit der Bildung des Ortsteilausschusses beschlossen,  die Ortsvorsteher zu den Sitzungen des Ortsteilausschusses hinzuzuladen. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird richtig gestellt, dass die Ortsvorsteher in Person sachkundige Einwohner im Ortseilausschuss sind und damit die gleiche Rechtsstellung wie alle sachkundigen Einwohner in den anderen Fachausschüssen haben.


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass dem Ortsteilausschuss 7 sachkundige Einwohner angehören und  bestellt ab 18.06.2014

 

  • Dr. Marion Germann
  • Karlheinz Sommer
  • Bernd Medejzyk
  • Jens Neumann
  • Gernot Schulze
  • Tobias Bock
  • Geryt Danielewski

 

zu sachkundigen Einwohnern im Ortsteilausschuss.