Begründung:
„§
43 Abs. 4 Kommunalverfassung Bbg
Die
Gemeindevertretung kann Einwohner, die nicht gemäß § 12 des Brandenburgischen
Kommunalwahlgesetzes an der Mitgliedschaft in der Vertretung gehindert und
nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, zu beratenden Mitgliedern ihrer
Ausschüsse berufen (sachkundige Einwohner). Sachkundige Einwohner haben ein aktives
Teilnahmerecht in dem Ausschuss, in den sie berufen sind. Sie können nicht
Ausschussvorsitzende oder stellvertretende Ausschussvorsitzende sein und haben
keine Stellvertreter. § 30 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 31 Abs. 2 und 3 gelten
entsprechend. „
Die SVV hat mit der Bildung des Ortsteilausschusses beschlossen, die Ortsvorsteher zu den Sitzungen des Ortsteilausschusses hinzuzuladen. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird richtig gestellt, dass die Ortsvorsteher in Person sachkundige Einwohner im Ortseilausschuss sind und damit die gleiche Rechtsstellung wie alle sachkundigen Einwohner in den anderen Fachausschüssen haben.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass dem Ortsteilausschuss 7
sachkundige Einwohner angehören und
bestellt ab 18.06.2014
- Dr. Marion Germann
- Karlheinz Sommer
- Bernd Medejzyk
- Jens Neumann
- Gernot Schulze
- Tobias Bock
- Geryt Danielewski
zu
sachkundigen Einwohnern im Ortsteilausschuss.