Betreff
Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. W 28 "Wohngebiet Kiefernweg"
Vorlage
BV/112/2022/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form einer Planauslage vom 19.04.2021 bis 13.05.2021 durchgeführt. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 31.03.2021 durchgeführt und die entsprechenden Bedenken oder Anregungen in die vorliegende Planung eingearbeitet. Am 10.05.2022 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass die Kleingartensparte „Sonneneck“ aus dem Plangebiet herausgenommen wird. Dies wurde in der weiteren Planung berücksichtigt. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W 28 „Wohngebiet Kiefernweg“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Die Unterlagen werden gleichzeitig im Internet eingestellt (§ 4 Abs. 4 BauGB).