Betreff
Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. S 7 "Erweiterung Biogasproduktion Zumbrink"
Vorlage
BV/115/2022/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Vorhabenträger, der Milchhof Zumbrink, beabsichtigt die Biogasproduktion zu erweitern. Gemäß § 35 (1) Nr. 6d BauGB ist die Erzeugung von Biogas bis zu eine Kapazität von 2,3 Millionen Normkubikmetern pro Jahr als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zulässig. Diese Kapazität soll überschritten werden. Aus diesem Grund ist die Erarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Eine Beschreibung des Vorhabens ist in der Anlage dargestellt. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Aufstellung des im Lageplan dargestellten Bereiches den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. S 7 „Erweiterung Biogasproduktion Zumbrink“ gem. § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird vom Vorhabenträger ausgearbeitet.