Begründung:
Die
Antragstellerin beabsichtigt den Neubau der zur Spreestraße gelegenen
Zaunanlage. Diese besteht momentan aus einem geschlossenen Holzzaun mit einer
Länge von ca. 9 m und einer Höhe von 1,80 m. Der Neubau erfolgt mit einer
Schiebetoranlage. Die Ausführung des Sichtschutzes soll mit stehenden Formaten
in einem Metallrahmen erfolgen. Die Montage der stehenden Bretter erfolgt nicht
mit Holz. Der Wunsch der Antragstellerin ist der Einbau von Kunststoffmaterial.
Beide Maßnahmen entsprechen nicht der Satzung zur Gestaltung des historischen Stadtkerns.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Bauausschusses empfehlen, nicht von dem § 16 der Satzung zur Gestaltung des historischen Stadtkerns abzuweichen. Die Überschreitung der maximalen Höhe von 1,60 m um 20 cm und der Einsatz von Kunststoffmaterial werden nicht befürwortet.