Betreff
Beschluss zur Nutzung von städtischen Flurstücken für die Erschließung und Leitungsführung zum "Windpark Schneeberg"
Vorlage
BV/117/2022/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die LOSCON GmbH beabsichtigt 4 Windkraftanlagen im Bereich der B 246 östlich des Ortsteils Schneeberg zu errichten und hat einen entsprechenden Antrag beim Landesamt für Umwelt gestellt. In diesem Antrag ist die Erschließung der geplanten Windkraftanlagen über die Bundesstraße B 246 dargestellt. Dies bedeutet, dass die LKW-Transporte für die Errichtung der Anlagen durch den Ostteil der Kernstadt (Frankfurter Chaussee und Krügersdorfer Chaussee) und durch die Ortsteile Krügersdorf und Schneeberg führen. Hier geht man  von mind. 200 LKWs pro Anlage aus. Dieser Verkehr könnte aber über den Ortsrandweg des Ortsteils Oegeln und weiter über die vorhandenen Betriebswege zu den geplanten Standorten geführt werden. Dafür ist eine vertragliche Sicherung der Stadt Beeskow erforderlich. Weiterhin ist die Leitungsführung zwischen den Windkraftanlagen und der allgemeinen Anbindung an ein Stromversorgungsnetz erforderlich. Hierfür sollen auch städtische Flurstücke genutzt und ein entsprechendes Leitungsrecht eingetragen werden. Diese Nutzung ist durch Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu regeln. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass für die Erschließung der Windkraftanlagen des „Windpark Schneeberg“ Wegeflurstücke der Stadt Beeskow (Auflistung und Darstellung in der Anlage) genutzt werden dürfen. Somit wird der erforderliche Verkehr für die Errichtung der geplanten Windkraftanlagen durch die Ortsteile Krügersdorf und Schneeberg und durch die Frankfurter und Krügersdorfer Chaussee der Kernstadt vermieden. Weiterhin wird einer Nutzung dieser Flurstücke für die Leitungsverlegung zugestimmt. Ein entsprechender Nutzungsvertrag wird nach grundsätzlicher Zustimmung erarbeitet.