Begründung:
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 4 Windkraftanlagen am Standort 15848 Beeskow, Gemarkung Schneeberg, Flur 5, Flurstück 24, 28 54, 58. Das Landesumweltamt ersucht die Verwaltung bis spätestens 28.11.2022 das Einvernehmen dazu zu erteilen. Als rechtliche Beratung wurde von der Verwaltung eine Stellungnahme des Rechtsanwaltbüros Gaßner, Groth, Siederer & Coll. eingeholt. Diese Stellungnahme liegt als Anlage bei. Entsprechend der Empfehlung wurde die Beschlussvorlage formuliert.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow erteilt zum
Genehmigungsantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz für die Errichtung von 4
Windkraftanlagen im Bereich Windpark Schneeberg das gemeindliche Einvernehmen.
Folgende
Hinweise sollen im weiteren Verfahren geprüft werden:
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Es ist
zu prüfen, ob die im Entwurf des Bebauungsplans festgelegte Höhenbegrenzung von
max. 200 m übernommen werden kann
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Es ist
zu prüfen, ob mit der Errichtung der Windkraftanlagen gegen das Tötungs- und
Verletzungsverbot geschützter Arten gem. BNatSchG verstoßen wird.
Weitere Hinweise wurden aufgenommen (siehe Anlage 1 Hinweise im weiteren Verfahren).