Betreff
Beschluss zur Baulandentwicklung - Prüfung verschiedener Standorte
Vorlage
BV/140/2023/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Zur Eruierung von weiteren Baulandgebieten wurden der Verwaltung mehrere Vorschläge zur Prüfung unterbreitet. Für diese Bereiche wurden die Ortsbeiräte und die wichtigsten Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen und deren wichtigste Inhalte sind in den Tabellen (Liste nach Grundstücken sortiert, Liste nach Behörde sortiert) dargestellt. Nach Prüfung der Hinweise oder Bedenken werden Bereiche für die weitere Bearbeitung festgelegt.

Bei den unterschiedlichen Varianten für die Entwicklung wurde die Variante 2 für folgende Flächen nicht empfohlen:

5 – Planungen laufen seit ca. 25 Jahren bisher ohne Erfolg, mit erheblichen Kosten für die b.w.v. (B-Planung)

6 – Fläche ist teilweise ökologische Ausgleichsfläche, Restfläche sollte als Ausgleichsmaßnahme für Windenergie genutzt werden, ist an den vertraglichen Rahmenbedingungen des Landkreises gescheitert, daher sehr angespanntes Verhältnis zum Grundstückseigentümer

7 – Entwicklung in den Außenbereich wird durch die Verwaltung sehr kritisch gesehen, wenig Aussicht auf Erfolg, daher sollte das Risiko nicht durch die Stadt übernommen werden

9 – Einzelgrundstück an einer Bundesstraße

10 – Altlasten und aktiver (funktionierender) gewerblicher Standort in zwei Lagerhallen

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt folgende Bereiche für eine Entwicklung als Bauland weiterzuverfolgen:

1. „Hinterm Park“ Krügersdorf

2. Bereich „Tränkeweg“

3. Verlängerung nördl. Neuendorf

4. „Spreeau“

5. „Storkower Straße“ gegenüber NORMA

6. alte Stallanlagen gegenüber FFW Neuendorf

7. südl. OT Schneeberg an der Bahn

8. Ortsausgang Kohlsdorf

9. OT Krügersdorf an der B 246

10. „Rofinwerk“ verlängerte Straße „Im Luch“

Die Verwaltung wird beauftragt, den Grundstückseigentümern folgende Varianten anzubieten:

Variante 1 – Entwicklung und Planung auf Kosten der Grundstückseigentümer, Veräußerung/ Nutzung durch Grundstückseigentümer

oder

Variante 2 – Ankauf der Flächen durch die Stadt Beeskow für 5,- €/m², Entwicklung durch die Stadt Beeskow (Risiko liegt dann vollständig bei der Stadt Beeskow) und Erlösauskehr in Höhe von 80% des Gewinns an den bisherigen Eigentümer nach dem Verkauf der Grundstücke.

Die Variante 2 wird nur für die Bereiche 1, 2, 3, 4, 8 angeboten.