Betreff
Neufassung der Satzung der Stadt Beeskow über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
Vorlage
BV/145/2023/II
Art
Beschlussvorlage
Begründung:
In
der Kalkulation für das Jahr 2024 ist der Überschuss des Jahres2022 für den
Bereich Straßenreinigung und das Defizit des Jahres 2022 für den Bereich
Winterdienst/ Laubentsorgung enthalten.
Unter
Berücksichtigung der zu erwartenden Kostensteigerungen ergibt sich dadurch eine
Erhöhung der Gebühr für den Winterdienst/ Laubentsorgung von 0,94 € auf 1,25 €
je lfd. Meter und für die Straßenreinigung von 0,89 € auf 0,92 € je lfd. Meter.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
- Die Abgeordneten der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt
Beeskow nehmen die Nachkalkulationen 2021 und 2022 und die
Vorkalkulationen 2023 und 2024 für den Bereich Straßenreinigung und
Winterdienst/ Laubentsorgung zur Kenntnis.
- Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Beeskow gilt für das Jahr
2023 unverändert fort. Auf die Berücksichtigung des Defizites aus der
Nachkalkulation Winterdienst/ Laubentsorgung für das Jahr 2021(46.041,91
€) wird verzichtet.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt
die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren zum 01.01.2024.