Begründung:

In der Kalkulation für das Jahr 2024 ist der Überschuss des Jahres2022 für den Bereich Straßenreinigung und das Defizit des Jahres 2022 für den Bereich Winterdienst/ Laubentsorgung enthalten.

 

 

Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostensteigerungen ergibt sich dadurch eine Erhöhung der Gebühr für den Winterdienst/ Laubentsorgung von 0,94 € auf 1,25 € je lfd. Meter und für die Straßenreinigung von 0,89 € auf 0,92 € je lfd. Meter.

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

  1. Die Abgeordneten der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow nehmen die Nachkalkulationen 2021 und 2022 und die Vorkalkulationen 2023 und 2024 für den Bereich Straßenreinigung und Winterdienst/ Laubentsorgung zur Kenntnis.
  2. Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Beeskow gilt für das Jahr 2023 unverändert fort. Auf die Berücksichtigung des Defizites aus der Nachkalkulation Winterdienst/ Laubentsorgung für das Jahr 2021(46.041,91 €) wird verzichtet.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren zum 01.01.2024.