Betreff
Beschluss zum Straßenausbau "Spreeauenweg"
Vorlage
BV/165/2023/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Entsprechend der beschlossenen Prioritätenliste zum Straßenausbau, wurde für den „Spreeauenweg“ eine Vorplanung beauftragt. Das Planungsbüro IHT aus Eisenhüttenstadt hat diese Vorplanung erarbeitet und eine Kostenschätzung vorgenommen. In einer Anliegerversammlung wurde den Anwesenden die Vorplanung vorgestellt und die voraussichtlichen Beiträge mitgeteilt. Die Anlieger sollten sich innerhalb von 14 Tage äußern, ob sie den Ausbau wünschen oder nicht. Nach Ablauf der Frist liegen der Verwaltung von 9 betroffenen Grundstückseigentümern 7 Rückmeldungen vor. Alle 7 sind gegen den Ausbau. 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den grundhaften Ausbau des Weges „Spreeauenweg“ nach Baugesetzbuch (BauGB). Entsprechend der Satzung zur Erhebung der Erschließungsbeiträge der Stadt Beeskow werden die beitragsfähigen Kosten von den Anliegern und der Stadt Beeskow zu jeweils 50% getragen.