Begründung:
In
den letzten Jahren erfolgten Grundstücksverkäufe in der Kreisstadt Beeskow nach
dem sogenannten „windige Hunde" Prinzip. Dieses wenig transparente Prinzip
ist für die Veräußerung von kommunalem Eigentum mehr als ungeeignet.
Interessenten
mit geringen Einkommen und ohne Kapital bleibt der Grundstücksmarkt
verschlossen. Vielmehr werden durch dieses jahrelang ohne Beschluss
praktizierte Verfahren potentielle Käufer mit viel Kapital und hohen Einkommen
bevorzugt.
Abhilfe
lässt sich mit dem unlängst in Eberswalde beschlossen und Fürstenwalde zurzeit
behandelten „Einheimischen Modell „schaffen. Damit gehen wir als
kinderfreundliche und soziale Stadt auch bei Grundstücksvergabe einen sozialen
Weg.
Bereitstellung
von kommunalen Wohnraum darf nicht mehr mit einer Belastung des kommunalen
Haushaltes in Millionenhöhe einhergehen.
Verfahren zur Vergabe müssen für jedermann transparent zugänglich sein und nicht mehr durch eine einzige Person in der Stadtverwaltung erfolgen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf von kommunalen unbebauten,
aber bebaubaren Grundstücken gemäß klar festgelegter Varianten. Eine
entsprechende Richtlinie nebst Anlagen ist zu erarbeiten:
Variante
1: Verkauf zum Höchstpreisgebot,
wobei der aktuelle BRW das
Mindestgebot
darstellt, sofern die Kosten (Anschaffungs- /Herstellungskosten, Erschließung, Planverfahren etc.
) darunter liegen. Anderenfalls sind als Mindestgebot
die angefallenen Kosten anzusetzen!
Variante
2: Verkauf zum Festwert - Einheimischen-Modell -
Als Festwert kann
der Bodenrichtwert angesetzt werden sofern die Kosten (Anschaffungs- /Herstellungskosten,
Erschließung, Planverfahren etc. ) darunterliegen.
Anderenfalls sind die angefallenen Kosten zum Bodenrichtwert
entsprechend hinzuzurechnen.
Variante
3: Verkauf über
Erbbaurechtsverträge mit einer Laufzeit (bis) 99 Jahre und einem Erbbauzins
iHv..... bis % des aktuellen BRW.