Betreff
Fortführung der Sanierung und des Ausbaus der St. Marienkirche
Vorlage
BV/182/2023/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Verschiedene Akteure bereiten derzeit den Innenausbau der Kirche vor. Dazu sollen verschiedene Förderprogramme genutzt werden. In Abhängigkeit vom jeweiligen Förderprogramm wird entschieden, ob der Antrag über die Kirchengemeinde oder den Förderverein gestellt wird. Für ein mögliches Förderprogramm endet die Frist für die Interessensbekundung am 16. Juni 2023, daher ist die entsprechende Dringlichkeit gegeben.

 

Bereits im Jahre 2011 wurde ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst, der nunmehr bekräftigt/ aktualisiert werden soll.    


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den weiteren Ausbau der St. Marienkirche, unabhängig von einem möglichen Förderprogramm, weiterhin zu unterstützen. Analog der bisherigen Hüllensanierung (Städtebauförderung) wird auch der Innenausbau und die Sanierung/ der Einbau einer Orgel mit einem kommunalen Anteil von 20 % unterstützt.

Grundlage für diese Unterstützung ist die Weiterführung der Vereinbarung mit der Kirche, welche die kirchliche Nutzung mit der weltlichen kombiniert.