Begründung:
In
Abwägung aller Standortfaktoren und eingegangenen Stellungnahmen begründet sich
die Strategie wie folgt:
1.
Die Fläche 1 ist hochwertiges Ackerland mit einem guten Ertragspotenzial. Um
diese Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung nicht komplett zu entziehen, soll
die Entwicklungsfläche nur noch auf die straßenseitige Bebauung entlang des
Schneeberger Weges beschränkt werden. Durch die umliegenden gewerblichen
Betriebsstandorte ist die Eignung und Attraktivität als Wohnbauland nur bedingt
gegeben, deshalb ist bei Ausweisung eines Wohngebietes eine entsprechende
Abgrenzung bzw. Bepflanzung zur landwirtschaftlichen Fläche vorzusehen.
2.
Die Flächen 2a, 2d und 3 runden die Siedlungskanten ab und bieten Potential für
die Wohnbaulanderweiterung. Der vorhandene Forstbestand müsste entsprechend
ausgeglichen werden und die naturschutz- und artenrechtlichen Eingriffe müssen
untersucht werden. Eine Aufforstung wäre z.B. auf landwirtschaftlichen Flächen
mit geringfügiger Wertigkeit oder auf anderen Bereichen im Außenbereich
möglich.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die beabsichtigte Planung vorzubereiten und
Entwicklungen und Vorhaben zu verhindern, die dieser Planung
entgegenwirken.
2. Die Flächen 2b (Problem Lärmemissionen
nachts, tlw. auch tags – Lärmschutzmaßnahmen erforderlich) wird bei möglicher
Lösung der vorgenannten Probleme als Reserve weiter verfolgt. Die Fläche 2c ist
unter Beachtung der denkmalpflegerischen und naturschutzrechtlichen Aspekten
für eine Planung geeignet, hier ist jedoch ein Privatinvestor im Eigentum.
3.
Die Fläche 4 ist aufgrund der schlechten Verkehrsanbindung an die Hauptsiedlung
derzeit kein Potential für eine Perspektiventwicklung.
4. Die Fläche 5 (geringfügiges Potential – Graben, Bahnlinie, ggf TWSZ IIIA – Lärmschutzmaßnahmen erforderlich) wird als Wohnbaufläche verworfen, hier könnte eine forstwirtschaftliche Ersatzpflanzung ausgewiesen werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt folgende
Strategie für die weitere Entwicklung von Wohnbaulandflächen für die
Eigenheimbebauung:
1.
Die Flächen 1 (beschränkt auf den straßenbegleitenden Teil des Schneeberger
Weges),
die
Fläche 2d und 3 werden für die beabsichtigte Nutzung weiter untersucht und
vorbereitet.
2.
Die Flächen 2a, 4 und 5 werden nicht weiter verfolgt.
3. Die Entwicklung der Flächen 2b und 2c wird befürwortet. Vorhaben privater Investoren werden von der Stadt Beeskow positiv begleitet.