Betreff
Strategie zur Wohnbaulandentwicklung (Eigenheimbebauung)
Vorlage
BV/086/2015/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

In Abwägung aller Standortfaktoren und eingegangenen Stellungnahmen begründet sich die Strategie wie folgt:

 

1. Die Fläche 1 ist hochwertiges Ackerland mit einem guten Ertragspotenzial. Um diese Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung nicht komplett zu entziehen, soll die Entwicklungsfläche nur noch auf die straßenseitige Bebauung entlang des Schneeberger Weges beschränkt werden. Durch die umliegenden gewerblichen Betriebsstandorte ist die Eignung und Attraktivität als Wohnbauland nur bedingt gegeben, deshalb ist bei Ausweisung eines Wohngebietes eine entsprechende Abgrenzung bzw. Bepflanzung zur landwirtschaftlichen Fläche vorzusehen.

 

2. Die Flächen 2a, 2d und 3 runden die Siedlungskanten ab und bieten Potential für die Wohnbaulanderweiterung. Der vorhandene Forstbestand müsste entsprechend ausgeglichen werden und die naturschutz- und artenrechtlichen Eingriffe müssen untersucht werden. Eine Aufforstung wäre z.B. auf landwirtschaftlichen Flächen mit geringfügiger Wertigkeit oder auf anderen Bereichen im Außenbereich möglich.

Die Verwaltung wird beauftragt, die beabsichtigte Planung vorzubereiten und Entwicklungen und Vorhaben zu verhindern, die dieser Planung entgegenwirken. 

 

 

2.  Die Flächen 2b (Problem Lärmemissionen nachts, tlw. auch tags – Lärmschutzmaßnahmen erforderlich) wird bei möglicher Lösung der vorgenannten Probleme als Reserve weiter verfolgt. Die Fläche 2c ist unter Beachtung der denkmalpflegerischen und naturschutzrechtlichen Aspekten für eine Planung geeignet, hier ist jedoch ein Privatinvestor im Eigentum.

 

3. Die Fläche 4 ist aufgrund der schlechten Verkehrsanbindung an die Hauptsiedlung derzeit kein Potential für eine Perspektiventwicklung.

 

4. Die Fläche 5 (geringfügiges Potential – Graben, Bahnlinie, ggf TWSZ IIIA – Lärmschutzmaßnahmen erforderlich) wird als Wohnbaufläche verworfen, hier könnte eine forstwirtschaftliche Ersatzpflanzung ausgewiesen werden.


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt folgende Strategie für die weitere Entwicklung von Wohnbaulandflächen für die Eigenheimbebauung:

1. Die Flächen 1 (beschränkt auf den straßenbegleitenden Teil des Schneeberger Weges),

die Fläche 2d und 3 werden für die beabsichtigte Nutzung weiter untersucht und vorbereitet.

2. Die Flächen 2a, 4 und 5 werden nicht weiter verfolgt.

3. Die Entwicklung der Flächen 2b und 2c wird befürwortet. Vorhaben privater Investoren werden von der Stadt Beeskow positiv begleitet.