Begründung:
Gemäß
§ 20 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz – BbgKWahlG können Gemeinden
mit mehr als 2.500 bis zu 35.000 Einwohnern das Wahlgebiet in bis zu 4
Wahlkreise einteilen.
Die
Entscheidung über die Anzahl und Abgrenzung der Wahlkreise obliegt der
Vertretung - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow - gemäß § 21 Abs. 1
BbgKWahlG i.V.m. § 8 Brandenburgische
Kommunalwahlverordnung BbgKWahlV.
Aufgrund
der positiven Erfahrungen bei der Durchführung der vergangenen Wahlen wird
vorgeschlagen, wie bisher einen Wahlkreis zu bilden. Der Wahlleiterin sind zu
dieser Festlegung bislang keine Kritiken oder andere Hinweise von
Wahlvorschlagsträgern bekannt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass für die
Bürgermeisterwahl, voraussichtlich stattfindend am 24.09.2023, und für die
eventuell erforderlich werdende Stichwahl, voraussichtlich stattfindend am
08.10.2023, für das Wahlgebiet der Stadt Beeskow ein Wahlkreis gebildet
wird.