Betreff
Beschluss über die Wahlkreiseinteilung zur Bürgermeisterwahl 2023
Vorlage
BV/188/2023/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß § 20 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz – BbgKWahlG können Gemeinden mit mehr als 2.500 bis zu 35.000 Einwohnern das Wahlgebiet in bis zu 4 Wahlkreise einteilen.

Die Entscheidung über die Anzahl und Abgrenzung der Wahlkreise obliegt der Vertretung - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow - gemäß § 21 Abs. 1 BbgKWahlG i.V.m.     § 8 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung BbgKWahlV.

Aufgrund der positiven Erfahrungen bei der Durchführung der vergangenen Wahlen wird vorgeschlagen, wie bisher einen Wahlkreis zu bilden. Der Wahlleiterin sind zu dieser Festlegung bislang keine Kritiken oder andere Hinweise von Wahlvorschlagsträgern bekannt.  

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass für die Bürgermeisterwahl, voraussichtlich stattfindend am 24.09.2023, und für die eventuell erforderlich werdende Stichwahl, voraussichtlich stattfindend am 08.10.2023, für das Wahlgebiet der Stadt Beeskow ein Wahlkreis gebildet wird.