Betreff
Umlegung Fontaneviertel
Vorlage
BV/191/2023/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Im Bereich Fontaneviertel in Beeskow sollen die Grundstücksgrenzen in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

Die örtliche Grundstücksnutzung stimmt mit den eigentumsrechtlichen Grundstücksgrenzen nicht überein. Zur Bereinigung dieser bodenrechtlichen Spannungen soll ein vereinfachtes Umlegungsverfahren gemäß §§ 80-84 BauGB durchgeführt werden.

Die Durchführung der vereinfachten Umlegung erfolgt durch den Umlegungsausschuss der Stadt Beeskow.

Einer Anordnung der vereinfachten Umlegung bedarf es nicht. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow veranlasst die Neuordnung der Grundstücksgrenzen im Bereich Fontaneviertel.