Begründung:
Im Bereich Fontaneviertel in Beeskow
sollen die Grundstücksgrenzen in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage,
Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Die örtliche Grundstücksnutzung stimmt
mit den eigentumsrechtlichen Grundstücksgrenzen nicht überein. Zur Bereinigung
dieser bodenrechtlichen Spannungen soll ein vereinfachtes Umlegungsverfahren
gemäß §§ 80-84 BauGB durchgeführt werden.
Die Durchführung der vereinfachten
Umlegung erfolgt durch den Umlegungsausschuss der Stadt Beeskow.
Einer Anordnung der vereinfachten Umlegung bedarf es nicht.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow veranlasst die Neuordnung der Grundstücksgrenzen im Bereich Fontaneviertel.