Betreff
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. K 2 "Erweiterung Windpark Hufenfeld"
Vorlage
BV/196/2023/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Das Baufenster der WEA 08 konnte bisher nicht beplant werden, da der bisher geltende artenschutzrechtliche Abstand zum Schutz eines Rotmilanhorstes eingehalten werden musste. Aufgrund der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 08.12.2022, ist die Situation des Rotmilans neu zu bewerten. Der Schutzabstand hat sich auf 500 m reduziert. Somit ist das Baufenster der WEA 08 nicht mehr betroffen. Der natürliche Verfall oder die Aufgabe des Horstes muss deshalb nicht mehr nachgewiesen werden. Die Grundzüge der Planung werden durch die Zulassung der Befreiung nicht berührt.


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt die Befreiung von der textlichen Festsetzung Nr. 6 des Bebauungsplanes Nr. K 2 „Erweiterung Windpark Hufenfeld“.