Betreff
Benennung des Vertreters der Stadt Beeskow in der Verbandsversammlung des WAZV Beeskow und Umland
Vorlage
BV/197/2023/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Bürgermeister Frank Steffen scheidet zum 31.07.2023 aus dem Amt des Bürgermeisters aus, da er ab 01.08.2023 zum Landrat des Landkreises Oder-Spree gewählt wurde.

Seine allgemeine Stellvertreterin Kerstin Bartelt, übernimmt die Aufgaben des Hauptverwaltungsbeamten bis zum Amtsantritt einer neuen Bürgermeisterin bzw. eines neuen Bürgermeisters.

Da Herr Schulze bereits jetzt die Stellvertretung in der Verbandsversammlung im Verhinderungsfalle des Bürgermeisters wahrnimmt, wird vorgeschlagen, ihn auch für die Übergangszeit als Vertreter der Stadt Beeskow zu benennen.

 

§ 19 (3) Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) lautet wie folgt:

Die kommunalen Verbandsmitglieder werden in der Verbandsversammlung durch ihre Hauptverwaltungsbeamtin oder ihren Hauptverwaltungsbeamten vertreten; § 135 Absatz 4 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg findet keine Anwendung. Im Fall der Verhinderung werden sie durch ihre allgemeinen Stellvertreterinnen oder Stellvertreter vertreten, wenn sie nicht eine andere Bedienstete oder einen anderen Bediensteten benennen. Sie können eine Bedienstete oder einen Bediensteten mit der Wahrnehmung der Vertretung des Mitglieds in der Verbandsversammlung dauerhaft betrauen. Ist die betraute Person verhindert, nimmt die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte die Vertretung wahr, wenn sie oder er die Verhinderungsvertretung der betrauten Person nicht auf eine andere Bedienstete oder auf einen anderen Bediensteten dauerhaft übertragen hat. Abweichend von den Sätzen 1 bis 4 kann bei amtsangehörigen Gemeinden die Gemeindevertretung eine andere Vertretungsperson und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter wählen; Absatz 4 findet entsprechende Anwendung. Für Ortsgemeinden und mitverwaltete Gemeinden gilt Satz 5 entsprechend.

   


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow benennt Steffen Schulze als Vertreter der Stadt Beeskow in der Verbandsversammlung des WAZV Beeskow und Umland für die Zeit vom 01.08.2023 bis zum Amtsantritt einer neuen Bürgermeisterin bzw. eines neuen Bürgermeisters.