Begründung:
Bürgermeister
Frank Steffen scheidet zum 31.07.2023 aus dem Amt des Bürgermeisters aus, da er
ab 01.08.2023 zum Landrat des Landkreises Oder-Spree gewählt wurde.
Seine
allgemeine Stellvertreterin Kerstin Bartelt, übernimmt die Aufgaben des
Hauptverwaltungsbeamten bis zum Amtsantritt einer neuen Bürgermeisterin bzw.
eines neuen Bürgermeisters.
Da
Herr Schulze bereits jetzt die Stellvertretung in der Verbandsversammlung im
Verhinderungsfalle des Bürgermeisters wahrnimmt, wird vorgeschlagen, ihn auch
für die Übergangszeit als Vertreter der Stadt Beeskow zu benennen.
§
19 (3) Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg)
lautet wie folgt:
Die kommunalen Verbandsmitglieder werden in der
Verbandsversammlung durch ihre Hauptverwaltungsbeamtin oder ihren
Hauptverwaltungsbeamten vertreten; § 135 Absatz 4 Satz 2 der Kommunalverfassung
des Landes Brandenburg findet keine Anwendung. Im Fall der Verhinderung werden
sie durch ihre allgemeinen Stellvertreterinnen oder Stellvertreter vertreten,
wenn sie nicht eine andere Bedienstete oder einen anderen Bediensteten
benennen. Sie können eine Bedienstete oder einen Bediensteten mit der
Wahrnehmung der Vertretung des Mitglieds in der Verbandsversammlung dauerhaft
betrauen. Ist die betraute Person verhindert, nimmt die Hauptverwaltungsbeamtin
oder der Hauptverwaltungsbeamte die Vertretung wahr, wenn sie oder er die
Verhinderungsvertretung der betrauten Person nicht auf eine andere Bedienstete
oder auf einen anderen Bediensteten dauerhaft übertragen hat. Abweichend von
den Sätzen 1 bis 4 kann bei amtsangehörigen Gemeinden die Gemeindevertretung
eine andere Vertretungsperson und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter
wählen; Absatz 4 findet entsprechende Anwendung. Für Ortsgemeinden und
mitverwaltete Gemeinden gilt Satz 5 entsprechend.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow benennt Steffen Schulze als Vertreter der Stadt Beeskow in der Verbandsversammlung des WAZV Beeskow und Umland für die Zeit vom 01.08.2023 bis zum Amtsantritt einer neuen Bürgermeisterin bzw. eines neuen Bürgermeisters.