Betreff
Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß § 18a BbgKVerf
Vorlage
BV/218/2023/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Nach § 18a BbgKVerf ist eine Kinder- und Jugendbeteiligung bei allen Themen vorgeschrieben, die diese Altersgruppe betreffen. Die Intensität der Beteiligung und das Beteiligungsinteresse der Kinder- und Jugendlichen sind dabei bisher offen. In einem Verfahren mit Kindern und Jugendlichen, Abgeordneten / Ortsvorstehern und der Verwaltung wurden dreizehn Themen herausgearbeitet, die für die Kinder von besonderem Interesse sind. Durch die drei Gruppen erfolgte eine Bewertung zur Beteiligungsintensität.

In einem Aushandlungsprozess wurden die Ergebnisse dieser drei Gruppen zusammengeführt.

Die o.g. drei Punkte wurden im Ergebnis mit einer sehr hohen Priorität (5 Mitentscheiden) versehen.

Für die zukünftige Beteiligung soll ein Leitfaden erarbeitet werden.   


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beauftragen die Verwaltung bei folgenden drei prioritären Themen zukünftig schwerpunktmäßig Kinder- und Jugendliche zu beteiligen und einen Musterleitfaden zu entwickeln:

 

Grünanlagen

Freizeitanlagen

Feste