Begründung:
Nach
§ 18a BbgKVerf ist eine Kinder- und Jugendbeteiligung bei allen Themen
vorgeschrieben, die diese Altersgruppe betreffen. Die Intensität der
Beteiligung und das Beteiligungsinteresse der Kinder- und Jugendlichen sind
dabei bisher offen. In einem Verfahren mit Kindern und Jugendlichen,
Abgeordneten / Ortsvorstehern und der Verwaltung wurden dreizehn Themen
herausgearbeitet, die für die Kinder von besonderem Interesse sind. Durch die
drei Gruppen erfolgte eine Bewertung zur Beteiligungsintensität.
In
einem Aushandlungsprozess wurden die Ergebnisse dieser drei Gruppen
zusammengeführt.
Die
o.g. drei Punkte wurden im Ergebnis mit einer sehr hohen Priorität (5
Mitentscheiden) versehen.
Für die zukünftige Beteiligung soll ein Leitfaden erarbeitet werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beauftragen
die Verwaltung bei folgenden drei prioritären Themen zukünftig schwerpunktmäßig
Kinder- und Jugendliche zu beteiligen und einen Musterleitfaden zu entwickeln:
Grünanlagen
Freizeitanlagen
Feste