Begründung:
Im
Rahmen der Diskussion zur Vereinsförderrichtlinie und zur mehrjährigen
Vereinsförderung sind eine Vielzahl von Problemen diskutiert worden. Die Summe
der beantragten Zuschüsse stieg um ca. 87.000,- Euro (38%). Nach der Anhörung verschiedener
Träger wurde vereinbart, dass die Mitglieder des Fachausschusses
Reduzierungsvorschläge unterbreiten. Diese Möglichkeit haben 8 Mitglieder
genutzt. Das Ergebnis dieser Rückmeldungen wurde innerhalb der Verwaltung
nochmals diskutiert.
Im
Ergebnis wird vorgeschlagen, die Zuwendungen gemäß beiliegender Aufstellung
(Mehrkosten ca. 34.000,- / 15%) nur für das Jahr 2024 zu gewähren und die
Mittel im Haushalt zu berücksichtigen. Die Träger haben dann die
Planungssicherheit für das Jahr 2024.
Im
Jahr 2024 wird vorgeschlagen, in der neuen Richtlinie als Stadt festzulegen,
welche Themen durch die Stadt gefördert werden und welcher finanzielle Rahmen
zur Verfügung gestellt wird. Alle Träger können sich dann erneut unter
Beachtung dieser Vorgaben für eine 3-jährige Förderung (2025- 2027) bewerben.
Im Rahmen der Erarbeitung dieser Richtlinie wird auch geprüft, welche Aufgaben davon zukünftig bei der Stadt angesiedelt werden können, um insbesondere unserer Koordinierungs- und Steuerungsaufgabe gerecht zu werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt für das Jahr 2024
folgende Grundsätze:
1. Die Pauschale der allgemeinen Vereinsförderung wird von
300,- € auf 350,- € angehoben.
2. Die Förderung für Kinder und Jugendliche (als Mitglieder)
wird für alle Vereine gewährt.
3. Die mehrjährige Vereinsförderung wird gemäß beiliegender
Liste nur für das Jahr 2024 gewährt.
4. Bei den Zuwendungen sind Regelungen aufzunehmen, dass
nicht benötigte Mittel an die Stadt Beeskow zurückzuzahlen sind.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2024 folgendes
Verfahren vorzubereiten und in den Sitzungsplan der Ausschüsse / SVV
einzuarbeiten:
- Entwurf einer neuen Vereinsförderrichtlinie (Kultur/Sport/Soziales)
mit den Schwerpunkten Ehrenamt, Festlegungen von zukünftigen
Förderschwerpunkten mit finanzieller Unterstützung der Stadt und Festlegungen
von (nicht kommunalen) Aufgaben, die durch die Bereitstellung von mietfreien
Räumen unterstützt werden
- Festlegung des finanziellen Gesamtrahmens
- Ausschreibung der Schwerpunkte der neuen
Förderrichtlinie für eine 3-jährige Förderung 2025 – 2027 für alle
Interessenten
- Prüfung der Steuerung dieser Angebote /Themen durch die
Stadt Beeskow, möglicherweise Integration der Aufgabenbereiche
Jugendkoordinator, Eltern-Kind-Zentrum, kinderfreundliche Stadt und Stabstelle
Wirtschaft/ Tourismus/ Sozialraumunterstützung