Betreff
Verständigung Situation OT Schwerpunkt Friedhöfe
Vorlage
IV/227/2023/II
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Eigenverwaltung der Ortsteile, ist ein wesentlicher Bestandteil die Verwaltung des Friedhofes. Durch rechtliche Rahmenbedingungen musste ein Teil der Verwaltungsleistungen (Gebührenerhebung) an die Verwaltung abgegeben werden. Diese Leistungen waren bisher nicht Bestandteil der Gebührenkalkulation.

 

Die sehr niedrigen Gebühren in den Ortsteilen sind nur dann möglich, wenn alle übrigen Leistungen weiterhin in den Ortsteilen erbracht werden. Sollte dies aus personellen Gründen nicht möglich sein, ist auch eine Verwaltung über die Stadt möglich. Dann wird dieser Friedhof in die Satzung der Stadt (mit deutlich höheren Gebühren) aufgenommen.

 

Durch den Kämmerer werden konkrete Beispiele in der Sitzung benannt und die zukünftige Verfahrensweise mit den Ortsteilen abgestimmt.

 


Anlagenverzeichnis: