Begründung:
Das
Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ läuft zum Ende des Jahres 2023
aus. Über dieses Programm wurden seit 1991 mit ca. 40 Mio. € (40% Bund + 40%
Land + 20% Stadt) zahlreiche Vorhaben in der Beeskower Altstadt gefördert bzw. finanziert.
Grundlage für die Auswahl der Maßnahmen war der mit der Genehmigungsbehörde
abgestimmte Sanierungsplan. Da die Sanierung der Altstadt noch nicht
abgeschlossen ist, können die noch geplanten Vorhaben über das neue
Förderprogramm „Lebendige Zentren“ weitergeführt werden. Die geplanten Vorhaben
sollen in den nächsten drei Jahren umgesetzt bzw. begonnen werden. Dabei können
Vorhaben als Reserve oder als Nachrücker aufgeführt werden.
Das
Förderprogramm „Soziale Stadt“ läuft ebenfalls Ende 2023 aus. Aus diesem
Programm wurden die Maßnahmen im Gebiet des Entwicklungskonzeptes „Luchgraben“
finanziert. Bisher wurden ca. 8 Mio. € (1/3 Bund + 1/3 Land + 1/3 Stadt)
investiert.
Die
neuen Programme laufen bereits seit 2020 parallel zu den bisherigen Programmen.
Grundlage
für die Förderung der einzelnen Maßnahmen ist die Entwicklung aus einem
Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK), einem abgestimmten
Sanierungsplan und einem bestätigten Umsetzungsplan.
Da die Verwaltung oft nicht konkret weiß, welche Vorhaben (z.B. von Privatinvestoren) in welchen Zeiträumen umgesetzt werden sollen oder können, werden mehr Maßnahmen benannt als finanzielle Mittel in Aussicht gestellt werden. Somit können Vorhaben nachrücken, wenn es bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen Probleme gibt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow bestätigt den Umsetzungsplan für die Förderprogramme „Lebendige Zentren“ und „Sozialer Zusammenhalt“ für die Jahre 2024 – 2026.