Begründung:
Im Ergebnis
der bisherigen Diskussionen im Fachausschuss und im Hauptausschuss wurden
Schwerpunkte
für die zukünftige Förderung gesetzt. Da es erhebliche Abweichungen
zwischen dem
bisherigen Finanzvolumen und den Anträgen gab, wird zunächst nur das Jahr
2024
beschlossen und in 2024 eine neue Richtlinie erarbeitet.
Ein weiterer
Schwerpunkt war die Steuerung und Koordination im gesamten Bereich der
Kinder- und
Jugendarbeit. Hier wurde nunmehr eine entsprechende Stellenausweisung im
Stellenplan
berücksichtigt, die Übergangszeit (ca. erstes Halbjahr 2024) ist mit den
bisherigen
Trägern und unter Berücksichtigung der Förderung des Landkreises zu gestalten.
Dauerhaft wird
aber sichergestellt, dass die Steuerung dieser Angebote zukünftig über die
Stadt
Beeskow erfolgt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt für das Jahr 2024:
1. Die Pauschale der allgemeinen Vereinsförderung wird von
300,- € auf 350,- € angehoben.
2. Die Förderung für Kinder und Jugendliche (als Mitglieder)
wird für alle Vereine gewährt.
3. Die mehrjährige Vereinsförderung wird gemäß beiliegender
Liste nur für das Jahr 2024 gewährt.
4. Bei den Zuwendungen sind Regelungen aufzunehmen, dass
nicht benötigte Mittel an die Stadt Beeskow zurückzuzahlen sind.
5. Zum frühestmöglichen Zeitpunkt sind die Stellen
Jugendkoordinator und Eltern-Kind-Zentrum bei der Stadt Beeskow zu besetzen.
Dabei sind die Förderungen durch den Landkreis und die Abwicklung durch die
bisherigen Träger (DRK/ SPI) zu berücksichtigen. Die entsprechenden
finanziellen Auswirkungen (Verschiebung von Zuschüssen zu Erträgen/
Aufwendungen) sind im NHH zu berücksichtigen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt im Jahr 2024 den Entwurf
einer neuen Vereinsförderrichtlinie (Kultur/Sport/Soziales) mit den
Schwerpunkten Ehrenamt, Festlegungen von zukünftigen Förderschwerpunkten mit
finanzieller Unterstützung der Stadt und Festlegungen von (nicht kommunalen)
Aufgaben, die durch die Bereitstellung von mietfreien Räumen unterstützt
werden, zu erarbeiten. Dabei ist ein finanzieller Gesamtrahmen festzulegen und
eine Ausschreibung der Schwerpunkte der neuen Förderrichtlinie für eine
3-jährige Förderung 2025 – 2027 für alle Interessenten durchzuführen.