Betreff
Beschluss über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 08.10.2023
Vorlage
BV/246/2023/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß § 80 Absatz 1 BbgKWahlG hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow über die Gültigkeit der Wahl und über Einsprüche nach den Vorschriften der §§ 55 und 79 BbgKWahlG zu entscheiden.

Der Wahlausschuss stellte am 10.10.2023 in seiner Sitzung fest, dass der Bewerber Robert Czaplinski die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und damit zum neuen hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Beeskow gewählt worden ist. Das vom Wahlausschuss am 10.10.2023 festgestellte Ergebnis der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Beeskow wurde im Amtsblatt der Stadt Beeskow Nr. 26 am 11.10.2023 öffentlich bekannt gemacht.

Mit Schreiben vom 23.10.2023 wurde Herrn Robert Czaplinski mitgeteilt, dass er zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Beeskow gewählt worden ist. Herr Czaplinski hat die Wahl angenommen.

Gemäß § 55 BbgKWahlG kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erhoben werden. Ein Wahleinspruch ist bei dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlleiter frühestens am Tag der Wahl und spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses einzureichen. Innerhalb der genannten Frist ist kein Wahleinspruch eingegangen.                                                                              Somit kann der Beschluss gemäß § 80 Abs. 1 Ziffer 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes gefasst werden.

  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow trifft gemäß § 80 Absatz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) folgende Wahlprüfentscheidung:

Einwendungen gegen die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Beeskow am 08.10.2023 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.