Begründung:
Für
die Entscheidung zur Eingemeindung gibt es verschiedene rechtliche
Möglichkeiten. Der gesetzlich vorgeschriebene Weg wäre die Entscheidung durch
die Gemeindevertretungen nach Anhörung/ Beteiligung der Bürger. Im Gesetz wurde
auch die Möglichkeit eröffnet, für diese Entscheidungen einen Bürgerentscheid
durchzuführen. Für die Durchführung eines Bürgerentscheids sind rechtliche
Rahmenbedingungen festgelegt. Dazu zählt zum Beispiel das bereits im Februar/
März entsprechend verbindliche Beschlüsse gefasst werden müssen, um den
Wahltermin einzuhalten. Um die Abstimmung bereits im Juni durchführen zu
können, müssten Anfang März 2024 alle Rahmenbedingungen geklärt sein, dies ist
nicht umsetzbar. Als Termin wird daher auf die Landtagswahl im Herbst
orientiert. Der genaue Termin wird in einem gesonderten Beschluss festgesetzt.
Aus den bisherigen Diskussionen wurde deutlich, dass im Falle der Weiterführung der Gespräche mehrheitlich ein Bürgerentscheid gewünscht wird.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließen,
dass die Entscheidung über eine Eingemeindung der Gemeinde Tauche in die Stadt
Beeskow
durch
einen Bürgerentscheid erfolgen soll.
Der Bürgerentscheid soll im Herbst 2024 (voraussichtlich gemeinsam mit der Landtagswahl 22.09.24) erfolgen.