Betreff
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. S 8 "Solare Energieerzeugung" und Einleitung der 77.Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
Vorlage
BV/013/2024/I
Art
Beschlussvorlage
Begründung:
Der Vorhabenträger beabsichtigt auf dem bezeichneten Grundstück eine Photovoltaik- Freiflächenanlage (PV-FFA) zu errichten. Der Geltungsbereich ist momentan im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesen. Weiterhin besteht hier ein VEP aus dem Jahr 1994 für die Errichtung einer Asphaltmischanlage. Seit Rückbau dieser Anlage liegt die Fläche brach. Um für die geplante Photovoltaikanlage Planungsrecht zu erlangen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt:
- Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. S 8
„PV-FFA Beeskow“ und die Einleitung der 77. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.
- Den räumlichen Geltungsbereich, der aus den Flurstücken Nr. 377
und 378, Flur 3 Gemarkung Beeskow besteht und in der Anlage dargestellt
ist.
- Der Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss wird ortsüblich bekannt
gemacht.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird
durchgeführt.