Betreff
Abstufung Reudnitzer Straße zur Gemeindestraße
Vorlage
BV/015/2024/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Landkreis Oder- Spree hat das Kreisstraßennetz auf die Eingruppierungsmerkmale untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die Kreisstraße K 6714, Abschnitt 010, nicht der materiellen Norm der Straßengruppe der Kreisstraßen entspricht. Der Straßenabschnitt dient nicht dem überörtlichen Verkehr und soll der Stadt Beeskow als zukünftigen Träger der Straßenbaulast übergeben werden. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow stimmt der Abstufung des auf dem Territorium der Stadt Beeskow gelegenen Teilabschnittes der Kreisstraße K 6714, Abschnitt 010, von km 5,668 bis km 7,647 in die Straßengruppe der Gemeindestraßen gemäß § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetztes (VwVfG) i.V.m. § 7 Absatz 4 Satz 3 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) zu.