Betreff
Beschluss über die Wahlkreiseinteilung zur Kommunalwahl 2024
Vorlage
BV/025/2024/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß § 20 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz – BbgKWahlG können Gemeinden mit mehr als 2.500 bis zu 35.000 Einwohnern das Wahlgebiet in bis zu 4 Wahlkreise einteilen.

Die Entscheidung über die Anzahl und Abgrenzung der Wahlkreise obliegt der Vertretung - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow - gemäß § 21 Abs. 1 BbgKWahlG i.V.m.     § 8 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung BbgKWahlV.

Aufgrund der positiven Erfahrungen bei der Durchführung der vergangenen Wahlen wird vorgeschlagen, wie bisher einen Wahlkreis zu bilden. Der Wahlleiterin sind zu dieser Festlegung bislang keine Kritiken oder andere Hinweise von Wahlvorschlagsträgern bekannt.  

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließen, dass für die Europa- und Kommunalwahl, stattfindend am 09.06.2024, für das Wahlgebiet der Stadt Beeskow ein Wahlkreis gebildet wird.