Betreff
Vergabegrundsätze
Vorlage
BV/028/2024/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Nach der Neuwahl des Bürgermeisters erfolgte eine Verständigung im Hauptausschuss zum bisherigen Vergabeverfahren. Es wurden Alternativen (z.B. Durchführung von Sitzungen) diskutiert. Es wurden die Grundsätze des Verfahrens besprochen.

Weiterführende Information:

Der Bürgermeister organisiert einen Präsenzworkshop zu dem Thema Vergaben/Vergaberecht nach der Wahl der neuen Stadtverordnetenversammlung.


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordneten der Kreisstadt Beeskow beschließen folgende Grundsätze bei zukünftigen Vergaben:

 1. Die Vergaben sind grundsätzlich auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg öffentlich auszuschreiben. Bei freihändigen Vergaben sind mindestens 3 Angebote einzuholen.

2. Sofern rechtlich zulässig, können beschränkte Ausschreibungen durchgeführt werden. Dabei sind fachkundige und leistungsfähige Firmen einzubeziehen.

3. Beschränkte Ausschreibungen mit Teilnehmerwettbewerb sind so weit wie möglich zu vermeiden.

4. Der Hauptausschuss fungiert als Vergabeausschuss.

5. Nach Auswertung der Angebote und fachlicher Wertung durch ein Planungsbüro/ die Verwaltung, erfolgt die Beteiligung der Mitglieder des Hauptausschusses am Vergabeverfahren, sofern der Auftragswert die festgelegten Grenzen der Hauptsatzung überschreitet.

6. Die Beteiligung des Vergabeausschusses erfolgt auf elektronischem Weg via Mail. Sofern zum Vergabevorschlag Diskussionsbedarf besteht, kann der Ausschuss jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen zu einer Präsenzberatung durch den Bürgermeister eingeladen werden.