Betreff
Berufung eines Wahlleiters/einer Wahlleiterin der Stadt Beeskow und eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin für die Kommunalwahl 2024
Vorlage
BV/030/2024/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die landesweitern allgemeinen Kommunalwahlen finden am Sonntag, den 09.06.2024, zeitgleich mit der Europawahl statt.

Die Berufung gilt für sämtliche kommunale Wahlen und Abstimmungen, die während der Amtszeit im Wahlgebiet durchgeführt werden.

Für das Amt der Wahlleiterin der Stadt Beeskow wird Frau Franziska Lampe und für das Amt der Stellvertreterin Frau Elisa Neumann vorgeschlagen. Beide sind in der laufenden Wahlperiode bereits in dieser Funktion tätig.

Frau Lampe und Frau Neumann sind nicht im Wahlgebiet der Stadt Beeskow wohnhaft und erfüllen demnach nicht die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlG. Jedoch eröffnet der § 15 Abs. 2 BbgWahlG, dass ein Bediensteter einer amtsfreien Gemeinde auch dann zum Wahlleiter berufen werden kann, wenn er nicht im Wahlgebiet wohnt. Da Frau Lampe und Frau Neumann beide Bedienstete der Stadt Beeskow sind, bestehen hinsichtlich ihrer Berufung demnach keine rechtlichen Bedenken. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt für die Kommunalwahl am 09.06.2024 die Berufung von Frau Franziska Lampe zur Wahlleiterin der Stadt Beeskow und Frau Elisa Neumann zur stellvertretenden Wahlleiterin der Stadt Beeskow.