Betreff
Kommunalwahl 25.05.2014 - Bildung eines Wahlkreises
Vorlage
BV/057/2013/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß § 20 Abs. 3 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (BbgKWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.Juli 2009 zuletzt geändert durch das Gesetz vom 01.02.2012 können Gemeinden mit mehr als 2.500 Einwohnern und bis zu 35.000 Einwohnern das Wahlgebiet in bis zu vier Wahlkreise einteilen. Nach § 8 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) beschließt die Vertretung die Anzahl und Abgrenzung der Wahlkreise nach § 20 BbgKWahlG.

 

Für das Wahlgebiet der Stadt Beeskow ist die Bildung eines Wahlkreises aus organisatorischen Gründen sinnvoll und ausreichend. Diese Festlegung hat sich bereits in den vergangenen Wahlen bewährt. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt, dass die Stadt Beeskow für die allgemeinen Kommunalwahlen am 25.05.2014 einen Wahlkreis bildet.