Betreff
Einleitung der Flächennutzungsplanänderungen Nr. 56 -60 der Kreisstadt Beeskow
Vorlage
BV/001/2016/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow hat beschlossen weitere Wohnbaustandorte für die Eigenheimbebauung zu entwickeln. Nach Abwägung einiger potenzieller Entwicklungsbereiche soll die Fläche von der Lübbener Chaussee bis an den vorhandenen Siedlungsbereich in Wohnbaufläche umgewandelt werden. Weiterhin soll die straßenbegleitende Bebauung entlang des Schneeberger Weges ebenfalls als Wohnbauland entwickelt werden. In diesem Zusammenhang werden vorhandene Wohnbaufläche, deren Umsetzung sehr unrealistisch ist, zurückgenommen und als Grünflächen ausgewiesen. Für den Eingriff in den vorhandenen Waldbestand sollen neue Waldflächen dargestellt werden. Dies stellt sich wie folgt dar:

 

FNP-Änderung Nr. 56:

Die in der Anlage dargestellte Fläche 1 „Wohnbaufläche Lübbener Chaussee / Kohlsdorfer Chaussee“ mit einer Fläche von ca. 25,1 ha soll von Wald in Wohnbaufläche umgewandelt werden. Ziel ist es, hier in Bauabschnitten eine Eigenheimbebauung zu entwickeln, um den bestehenden und zukünftigen Bedarf decken zu können.

 

FNP-Änderung Nr. 57:

Die in der Anlage dargestellte Fläche 2 „Wohnbaufläche Schneeberger Weg“ soll straßenbegleitend 1-reihig von Landwirtschaftsfläche in Wohnbaufläche umgewandelt werden. Die Fläche beträgt ca. 2,7 ha.

 

FNP-Änderung Nr. 58:

Die in der Anlage dargestellte Fläche 3 „Grünfläche Schneeberger Weg“ ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Es ist geplant, diese Fläche als Grünfläche auszuweisen, um eine Pufferfläche zwischen der landwirtschaftlichen Einrichtung und der geplanten Wohnbaufläche zu erhalten. Die Entwicklung für eine Bebauung ist durch die Topografie nicht oder nur mit hohen Aufwendungen möglich. Die Fläche beträgt ca. 2,8 ha.

 

FNP-Änderung Nr. 59:

Die in der Anlage dargestellte Fläche 4 „Grünfläche Kolonie Vorheide“ soll zukünftig als Grünfläche dargestellt werden. Die Fläche beträgt ca. 3,5 ha und ist gegenwärtig als Mischgebiet ausgewiesen. Eine Entwicklung dieser Fläche ist an mehreren Kriterien in den 1990-er Jahren gescheitert. Eine Begrünung dieses Siedlungsrandes ist städtebaulich sinnvoll.

 

FNP-Änderung Nr. 60:

Die in der Anlage dargestellte Fläche 5 „Waldfläche Begleitung Ortsumfahrung“ soll von Landwirtschaftsfläche in Waldfläche umgewandelt werden.  Die Fläche beträgt ca. 77,3 ha und kann als Aufforstungsfläche für die Inanspruchnahme der Fläche 1 für den Wohnungsbau dienen. Die Größe der Fläche und die genaue Abgrenzung können sich im weiteren Verfahren noch ändern. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

1. Die Einleitung der 56. – 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreisstadt Beeskow wird entsprechend dem Plankonzept nach § 2 Abs. 1  i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.