Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow hat beschlossen weitere
Wohnbaustandorte für die Eigenheimbebauung zu entwickeln. Nach Abwägung einiger
potenzieller Entwicklungsbereiche soll die Fläche von der Lübbener Chaussee bis
an den vorhandenen Siedlungsbereich in Wohnbaufläche umgewandelt werden.
Weiterhin soll die straßenbegleitende Bebauung entlang des Schneeberger Weges
ebenfalls als Wohnbauland entwickelt werden. In diesem Zusammenhang werden
vorhandene Wohnbaufläche, deren Umsetzung sehr unrealistisch ist,
zurückgenommen und als Grünflächen ausgewiesen. Für den Eingriff in den vorhandenen
Waldbestand sollen neue Waldflächen dargestellt werden. Dies stellt sich wie
folgt dar:
FNP-Änderung Nr. 56:
Die
in der Anlage dargestellte Fläche 1 „Wohnbaufläche Lübbener Chaussee /
Kohlsdorfer Chaussee“ mit einer Fläche von ca. 25,1 ha soll von Wald in
Wohnbaufläche umgewandelt werden. Ziel ist es, hier in Bauabschnitten eine
Eigenheimbebauung zu entwickeln, um den bestehenden und zukünftigen Bedarf
decken zu können.
FNP-Änderung Nr. 57:
Die
in der Anlage dargestellte Fläche 2 „Wohnbaufläche Schneeberger Weg“ soll
straßenbegleitend 1-reihig von Landwirtschaftsfläche in Wohnbaufläche
umgewandelt werden. Die Fläche beträgt ca. 2,7 ha.
FNP-Änderung Nr. 58:
Die
in der Anlage dargestellte Fläche 3 „Grünfläche Schneeberger Weg“ ist im
rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Es ist
geplant, diese Fläche als Grünfläche auszuweisen, um eine Pufferfläche zwischen
der landwirtschaftlichen Einrichtung und der geplanten Wohnbaufläche zu
erhalten. Die Entwicklung für eine Bebauung ist durch die Topografie nicht oder
nur mit hohen Aufwendungen möglich. Die Fläche beträgt ca. 2,8 ha.
FNP-Änderung Nr. 59:
Die
in der Anlage dargestellte Fläche 4 „Grünfläche Kolonie Vorheide“ soll
zukünftig als Grünfläche dargestellt werden. Die Fläche beträgt ca. 3,5 ha und
ist gegenwärtig als Mischgebiet ausgewiesen. Eine Entwicklung dieser Fläche ist
an mehreren Kriterien in den 1990-er Jahren gescheitert. Eine Begrünung dieses
Siedlungsrandes ist städtebaulich sinnvoll.
FNP-Änderung Nr. 60:
Die in der Anlage dargestellte Fläche 5 „Waldfläche Begleitung Ortsumfahrung“ soll von Landwirtschaftsfläche in Waldfläche umgewandelt werden. Die Fläche beträgt ca. 77,3 ha und kann als Aufforstungsfläche für die Inanspruchnahme der Fläche 1 für den Wohnungsbau dienen. Die Größe der Fläche und die genaue Abgrenzung können sich im weiteren Verfahren noch ändern.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
1.
Die Einleitung der 56. – 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreisstadt
Beeskow wird entsprechend dem Plankonzept nach § 2 Abs. 1 i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.