Betreff
Einleitung der Änderung Nr. 61 "Photovoltaikanlagen Deponie Neuendorf" des Flächennutzungsplanes der Stadt Beeskow
Vorlage
BV/002/2016/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Änderung beinhaltet die Ausweisung des Plangebietes als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik. Sie ist erforderlich, da das geplante Vorhaben – die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage- mit der gegenwärtigen Festsetzung des Flächennutzungsplanes nicht umsetzbar ist.

Das Plangebiet ist gegenwärtig als Fläche für Wald und als Grünfläche mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgewiesen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 267, 268, 269 und 393 teilweise der Flur 2 , Gemarkung Beeskow und ist ca. 3 ha groß. (Das Flurstück 393 befindet sich im Eigentum der Stadt Beeskow und soll als Erschließung dienen) Das Plangebiet ist im Übersichtsplan ersichtlich.


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Einleitung der Änderung Nr. 61 des Flächennutzungsplanes der Stadt Beeskow im Parallelverfahren mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 14 „Photovoltaikanlagen Deponie Neuendorf“.