Begründung:
Die
Änderung beinhaltet die Ausweisung des Plangebietes als Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung Photovoltaik. Sie ist erforderlich, da das geplante Vorhaben –
die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage- mit der gegenwärtigen
Festsetzung des Flächennutzungsplanes nicht umsetzbar ist.
Das
Plangebiet ist gegenwärtig als Fläche für Wald und als Grünfläche mit
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgewiesen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 267, 268, 269 und 393 teilweise der Flur 2 , Gemarkung Beeskow und ist ca. 3 ha groß. (Das Flurstück 393 befindet sich im Eigentum der Stadt Beeskow und soll als Erschließung dienen) Das Plangebiet ist im Übersichtsplan ersichtlich.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Einleitung der Änderung Nr. 61 des Flächennutzungsplanes der Stadt Beeskow im Parallelverfahren mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 14 „Photovoltaikanlagen Deponie Neuendorf“.