Betreff
Richtlinie für die Träger von Kita- und Horteinrichtungen in der Stadt Beeskow zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern
Vorlage
BV/017/2016/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

In den vergangenen Jahren haben sich die rechtlichen Grundlagen zur städtischen KitaRL geändert.  Eine gravierende  Änderung wurde durch das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt/ Oder mit der Entscheidung Kindergeld nicht mehr als Elterneinkommen zu berücksichtigen bewirkt.  Aufgrund dessen wurde durch Herrn Hirschberg ein geänderter  Entwurf (Textfassung) mit Anpassung an die aktuelle Rechtlage  erstellt.  Der Entwurf wurde dem Landkreis ( Kommunalaufsicht ) eingereicht.

Eine weitere grundlegende Änderung wäre künftig die Ermittlung des Elternbeitrages an Hand des Jahresbruttoeinkommens. Die Anlage 1 (Beitragstabelle) wurde in  Anlehnung an die bisherige Gebührentabelle seitens der Verwaltung überarbeitet. Darin ist einheitlich neu kalkuliert auch Vesper und Frühstücksversorgung in den Einrichtungen. Diese sind Bestandteil des Versorgungsauftrages einer Kita und dürfen künftig nicht mehr gesondert von den Eltern kassiert werden. Der Frühstücks- u. Vesperanteil würde ab 2017 allen Trägern pauschal zum jährlichen Zuschuss gezahlt werden.

 

Beide Entwürfe, Textfassung und Anlage Beitragstabelle wurden mit allen Beteiligten, Kitaträger + Leiterinnen der Kitaeinrichtungen, im Detail besprochen. Alle befürworteten die Entwürfe und das vereinfachte Verfahren zur Beitragsermittlung mittels Bruttoeinkünfte.

 

Im Fachausschuss wurde darüber hinaus beschlossen, zukünftig eine Personalvertretungsregelung zu finden und den Trägern eine entsprechende Förderung anzubieten. Es wird mit Mehrkosten von ca. 50.000,00 € pro Jahr gerechnet. Im Anschluss an den Fachausschuss wurde die Verwaltung durch eine Fraktion gebeten, diese Mehrkosten im Rahmen der Kalkulation zu berücksichtigen. Im Ergebnis ändern sich die Höchstbeiträge.

 

Der Entwurf  der Richtlinie wurde dem Jugendamt des Landkreises mit der Bitte um Hinweise und Stellungnahme übergeben. Eine endgültige Klärung ist erst im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens möglich, wenn die jeweiligen Träger ihre Satzungen/ Entgeltordnungen einreichen.

Im Rahmen der Erörterung zur Richtlinie der Stadt erfolgte eine Überarbeitung der Kalkulation, bei der die entsprechenden Antragsformulare des Landkreises berücksichtigt wurden.

Die Hinweise des Landkreises vom 08.07.16 sind beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung ist die Kernaussage im letzten Satz enthalten „....würde ein Einvernehmen gemäß § 17 Abs. 3 des Kitagesetzes erteilt werden, wäre die Stadt Beeskow selbst Träger von Einrichtungen.“

 

  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Richtlinie für die Träger von Kita- und Horteinrichtungen in der Stadt Beeskow zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern.