Begründung:
In
den vergangenen Jahren haben sich die rechtlichen Grundlagen zur städtischen
KitaRL geändert. Eine gravierende Änderung wurde durch das Gerichtsurteil des
Verwaltungsgerichts Frankfurt/ Oder mit der Entscheidung Kindergeld nicht mehr
als Elterneinkommen zu berücksichtigen bewirkt.
Aufgrund dessen wurde durch Herrn Hirschberg ein geänderter Entwurf (Textfassung) mit Anpassung an die
aktuelle Rechtlage erstellt. Der Entwurf wurde dem Landkreis (
Kommunalaufsicht ) eingereicht.
Eine
weitere grundlegende Änderung wäre künftig die Ermittlung des Elternbeitrages
an Hand des Jahresbruttoeinkommens. Die Anlage 1 (Beitragstabelle) wurde
in Anlehnung an die bisherige
Gebührentabelle seitens der Verwaltung überarbeitet. Darin ist einheitlich neu
kalkuliert auch Vesper und Frühstücksversorgung in den Einrichtungen. Diese
sind Bestandteil des Versorgungsauftrages einer Kita und dürfen künftig nicht
mehr gesondert von den Eltern kassiert werden. Der Frühstücks- u. Vesperanteil
würde ab 2017 allen Trägern pauschal zum jährlichen Zuschuss gezahlt werden.
Beide
Entwürfe, Textfassung und Anlage Beitragstabelle wurden mit allen Beteiligten,
Kitaträger + Leiterinnen der Kitaeinrichtungen, im Detail besprochen. Alle
befürworteten die Entwürfe und das vereinfachte Verfahren zur
Beitragsermittlung mittels Bruttoeinkünfte.
Im
Fachausschuss wurde darüber hinaus beschlossen, zukünftig eine
Personalvertretungsregelung zu finden und den Trägern eine entsprechende
Förderung anzubieten. Es wird mit Mehrkosten von ca. 50.000,00 € pro Jahr
gerechnet. Im Anschluss an den Fachausschuss wurde die Verwaltung durch eine
Fraktion gebeten, diese Mehrkosten im Rahmen der Kalkulation zu
berücksichtigen. Im Ergebnis ändern sich die Höchstbeiträge.
Der
Entwurf der Richtlinie wurde dem
Jugendamt des Landkreises mit der Bitte um Hinweise und Stellungnahme
übergeben. Eine endgültige Klärung ist erst im Rahmen der Erteilung des
Einvernehmens möglich, wenn die jeweiligen Träger ihre Satzungen/
Entgeltordnungen einreichen.
Im
Rahmen der Erörterung zur Richtlinie der Stadt erfolgte eine Überarbeitung der
Kalkulation, bei der die entsprechenden Antragsformulare des Landkreises
berücksichtigt wurden.
Die
Hinweise des Landkreises vom 08.07.16 sind beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung
ist die Kernaussage im letzten Satz enthalten „....würde ein Einvernehmen gemäß
§ 17 Abs. 3 des Kitagesetzes erteilt werden, wäre die Stadt Beeskow selbst
Träger von Einrichtungen.“
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Richtlinie für die Träger von Kita- und Horteinrichtungen in der Stadt Beeskow zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern.