Betreff
Einleitung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. M 8 "Verbrauchermarkt Ostkreuz" und Auslegungsbeschluss
Vorlage
BV/023/2016/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. M 8 „Verbrauchermarkt Ostkreuz“ umfasst die Flurstücke 115 und 117, Flur 14 der Gemarkung Beeskow. Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. M 8 „Verbrauchermarkt Ostkreuz“ trat am 03.06.2008 in Kraft. Nach mehreren Versuchen, auf diesem Grundstück einen Verbrauchermarkt zu errichten, beantragt der neue Investor, die RPH Immobilien GmbH, die Änderung in dem v.g. Bereich. Es ist vorgesehen, die Verkaufsfläche des Verbrauchermarktes auf max. 1100 m² zu erhöhen. Die Ansiedlung weiterer Fachmärkte ist nicht mehr geplant. Somit wird die festgesetzte Gesamtverkaufsfläche des rechtskräftigen Planes von 1140 m² nicht überschritten. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt

1. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. M 8 „Verbrauchermarkt Ostkreuz“ nach

§ 13a BauGB zu ändern

2. gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen

3. den Änderungsentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.