Betreff
Kommunale Richtlinie zur Mittelvergabe aus dem Verfügungsfonds im Sanierungsgebiet "Beeskower Altstadt" der Stadt Beeskow
Vorlage
BV/029/2016/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Verfügungsfonds ist ein neues Instrument in der Städtebauförderung, welches zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Es handelt sich dabei um ein Instrument zur privat-öffentlichen Kooperation innerhalb des Handlungsprogramms. Ziel des Verfügungsfonds ist es, über die konventionellen Programmpunkte hinaus privates Engagement und private Finanzressourcen für den Erhalt und die Entwicklung zentraler Stadtbereiche zu aktivieren. Der Verfügungsfonds ermöglicht es, auf die Örtlichkeit bezogene, privat initiierte Projekte zu fördern und eine flexible Umsetzung zu gewährleisten.

Aus Mitteln des Verfügungsfonds sollen die unterschiedlichsten Maßnahmen finanziert werden, die sich nicht vorrangig durch größere investive Vorhaben auszeichnen, sondern eher einen hohen ideellen Wert wie Identifikation mit der Örtlichkeit, Verbesserung der Außenwahrnehmung oder das Zusammenwachsen und der Zusammenhalt von Akteuren beinhalten.  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kommunale Richtlinie zur Mittelvergabe aus dem Verfügungsfonds im Sanierungsgebiet „Beeskower Altstadt“ der Stadt Beeskow.