Betreff
Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
Vorlage
BV/033/2016/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst müssen regelmäßig neu berechnet werden. Es erfolgte eine Nachkalkulation für die Jahre 2014 und 2015 und eine Vorkalkulation für die Jahre 2016 und 2017 (siehe Anlage).

 

Im Ergebnis ändern sich die Gebühren wie folgt:

für die Reinigungsklasse 2 von 1,90 €/ m/ Jahr auf 1,30 €/ m/ Jahr

für die Reinigungsklasse 2a von 1,40€/ m/ Jahr auf 0,85 €/ m/ Jahr

für die Reinigungsklasse 4 von 0,90/ m/Jahr auf 0,40 €/ m/ Jahr   


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt die Straßenreinigungssatzung ab 01.01.2017, welche folgende Änderungen beinhaltet:

 

Präambel

Auf Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9  der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286), des § 9 Abs. 3 und des § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.07.2009 (GVBl I, S. 358) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom 31.03.2004 (GVBl I, S. 174) in den jeweils gültigen Fassungen hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow am 12.07.2016 folgende Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren beschlossen:

 

§ 7

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

..…(5) Die Benutzungsgebühren je m Grundstücksseite ergeben sich aus der Anzahl der wöchentlichen Reinigungen.

 

Sie betragen:                     für die Reinigungsklasse 2                            1,30 € / m / Jahr (0,90 + 0,40)

                                                für die Reinigungsklasse 2a                          0,85 € / m / Jahr (0,45 + 0,40)

Die Zugehörigkeit einer Straße zu den in Abs. 5 genannten Reinigungsklassen ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis (Anlage 5).

 

(6) Die Benutzungsgebühren je Frontmeter für die Reinigungsklasse 4 (nur Winterdienst/ Laubentsorgung) Anlage 5 - beträgt   0,40   / m / Jahr. …..

 

§ 11

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 18.12.2014 außer Kraft.

 

Anlage 1 (Straßenverzeichnis) und Anlage 2 (Straßen, deren Fahrbahnen durch die Anlieger gereinigt werden)

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