Betreff
Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für das Bauvorhaben Gartenstr. 1b
Vorlage
BV/036/2016/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Bauherr plant die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Gartenstr. 1b. Das vorhandene Wohnhaus wird abgerissen und durch den Neubau ersetzt. Der Bauantrag lag der Stadtverwaltung vor und wurde mit Auflagen zugestimmt. Unter anderem wurde gemäß Gestaltungssatzung gefordert, die Drempelhöhe von max. 500 mm einzuhalten. Der Landkreis hat die vorliegende Planung genehmigt und die Auflagen übernommen. Somit wäre jetzt eine Umplanung erforderlich. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses stimmen der Befreiung von den Festsetzungen der Satzung zur Gestaltung des historischen Stadtkerns in folgendem Punkt zu:

Gemäß § 5 Nr. 4 sind Drempel bei Neubauten bis max. 500 mm zulässig. Der Errichtung eines Drempels für das geplante Einfamilienhaus mit einer Höhe von 1,20 m wird zugestimmt.