Begründung:
Der Beirat sollte aus mindestens 5 Personen bestehen. Er gründet sich in der ersten Sitzung und beschließt die Geschäftsordnung. Diese darf die Grundlagen der Kommunalen Richtlinie zur Mittelvergabe aus dem Verfügungsfonds im Sanierungsgebiet in ihrer jeweils gültigen Fassung nicht verlassen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt
Beeskow beschließt die Mitglieder des Beirates für die Mittelvergabe aus dem
Verfügungsfonds im Sanierungsgebiet „Beeskower Altstadt“ wie folgt:
1. Vertreter der Stadt Beeskow – Leiter/in des
Fachbereiches I
2. Sanierungsbeauftragte/r bzw. Altstadtmanager/in
3. Vertreter/in der Interessengemeinschaft
Innenstadt
4. Vertreter/in des Mittelstandsvereins Beeskow e.V.
5. Geschäftsführer/in der Märkischen
Tourismuszentrale e.V.
6. Geschäftsführer/in der Beeskower Wohnungs- und
Verwaltungs GmbH- b.w.v.