Betreff
Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 13 "Wohnpark Ringstraße" und Auslegungsbeschluss
Vorlage
BV/041/2016/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Es konnte eine Vielzahl von Grundstücken im Wohngebiet an einen Investor veräußert werden. Dieser Investor beabsichtigt alten- und behindertengerechten Wohnraum zu errichten. Die geplanten Wohngebäude sind eingeschossig mit einem flachen Dach.

Die geplante Dachneigung widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Um die Investition zu ermöglichen, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die Anwendungsvoraussetzungen für das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB liegen vor, weil durch die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

1. Der Bebauungsplan Nr. W 13 „Wohnpark Ringstraße“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB  geändert.

2. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.

3. Der Änderungsentwurf wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.