Begründung:
Es
konnte eine Vielzahl von Grundstücken im Wohngebiet an einen Investor veräußert
werden. Dieser Investor beabsichtigt alten- und behindertengerechten Wohnraum
zu errichten. Die geplanten Wohngebäude sind eingeschossig mit einem flachen
Dach.
Die
geplante Dachneigung widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Um die
Investition zu ermöglichen, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Die
Anwendungsvoraussetzungen für das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB liegen
vor, weil durch die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
1.
Der Bebauungsplan Nr. W 13 „Wohnpark Ringstraße“ wird im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB geändert.
2.
Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3
Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
3.
Der Änderungsentwurf wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegt.