Betreff
Auslegung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. M 8 "Verbrauchermarkt Ostkreuz" der Stadt Beeskow
Vorlage
BV/043/2016/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Landkreis Oder – Spree weist in seiner Stellungnahme zum Änderungsverfahren auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 04.11.2015 hin. Darin ist der Begriff Innenentwicklung konkretisiert und die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB erörtert. Nach dieser Auffassung kann für die Änderung des o.g. Bebauungsplanverfahrens das beschleunigte Verfahren nicht angewendet werden. Aus diesem Grund ist der Änderungsentwurf zu ergänzen und eine parallele Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Die überarbeiteten Unterlagen werden öffentlich ausgelegt und die Behörden – und Trägerbeteiligung erneut durchgeführt. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. M 8 „Verbrauchermarkt Ostkreuz“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Änderungsentwurf abzugeben.