Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. W 21 "Südwald"
Vorlage
BV/076/2016/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

1. Anlass der Planung

Die Nachfrage nach Baugrundstücken in der Stadt Beeskow kann nicht mehr erfüllt werden. Es sind in den vorhandenen Bebauungsplangebieten nur noch Einzelgrundstücke vorhanden. Um dem Bedarf auch für die Zukunft entsprechen zu können, wurde im Vorfeld eine Studie zur Untersuchung von Potentialfläche durchgeführt. Für die Flächen, deren Entwicklung daraufhin beschlossen wurde, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet worden. Parallel dazu soll jetzt die erste Wohnbaufläche entwickelt werden.

 

2. Ziele und Zwecke der Planung

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 24 ha und soll als Wohnbaufläche entwickelt werden. Die Planung soll mehrere Bauabschnitte beinhalten, so dass die Umsetzung in Teilabschnitten, dem Bedarf entsprechend, erfolgen kann.

Da die die umwelttechnischen Untersuchungen für die Flächennutzungsplanänderung erst in der nächsten Vegetationsperiode erfolgen kann, sollen diese Erkenntnisse gleich in die konkrete Bauleitplanung einfließen. Dadurch kann der zeitliche Ablauf gestrafft werden.

Das Plangebiet setzt sich aus folgenden Flurstücken zusammen:

 

Flur 1 der Gemarkung Bornow – Flurstück 129/1, 129/2, 130/3, 246 z.T.tlw.  und

Flur 7 der Gemarkung Beeskow – Flurstück 20, 22/3, 27, 28, 44, 46, 50, 58, 119, 120, 126, 127, 128 z.T. tlw.


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

1. Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 2-wöchigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.