Begründung:
Es
ist geplant, im südlichen Bereich des Ortsteils Radinkendorf zusätzliche
Wohnbauflächen zur entwickeln. Auch im Ortsteil Radinkendorf gibt es einen
Bedarf für Wohngrundstücke, die zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Das südlich
an den Siedlungsbereich angrenzende
Planbereich ist als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Um hier
einen Bebauungsplan für Wohngrundstücke entwickeln zu können, ist die Änderung
des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 47, 340, 341, 342, 343, 345, 346, 347, 348, 377 z. T. tlw. Flur 2 Gemarkung Radinkendorf. Das Plangebiet ist auch im Übersichtplan ersichtlich.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Einleitung der Änderung Nr. 64 des Flächennutzungsplanes der Stadt Beeskow im Parallelverfahren mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W 22 „Wohnen in Radinkendorf Süd“.