Betreff
Einleitung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 64 "Wohnen in Radinkendorf Süd" der Stadt Beeskow
Vorlage
BV/077/2016/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Es ist geplant, im südlichen Bereich des Ortsteils Radinkendorf zusätzliche Wohnbauflächen zur entwickeln. Auch im Ortsteil Radinkendorf gibt es einen Bedarf für Wohngrundstücke, die zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Das südlich an den Siedlungsbereich angrenzende  Planbereich ist als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Um hier einen Bebauungsplan für Wohngrundstücke entwickeln zu können, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 47, 340, 341, 342, 343, 345, 346, 347, 348, 377 z. T. tlw. Flur 2 Gemarkung Radinkendorf. Das Plangebiet ist auch im Übersichtplan ersichtlich. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Einleitung der Änderung Nr. 64 des Flächennutzungsplanes der Stadt Beeskow im Parallelverfahren mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W 22 „Wohnen in Radinkendorf Süd“.