- Abschnittsbildung, Kostenspaltung, Ausbauprogramm, Ablösevereinbarungen und Vorausleistung
Begründung:
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Die Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor
dem Wirksamwerden des Beitritts teilweise in Natursteinpflaster (Granit) und
teilweise in Betonplatten hergestellt. Die Fahrbahn ist stark abgenutzt. Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen
der RStO 01, so dass sich tiefe Senken gebildet haben, in denen sich das
Oberflächenwasser sammelt. Der Beton ist stark gerissen und gebrochen. Einige
Stellen wurden im Rahmen von Reparaturarbeiten durch Betonsteinpflaster
ersetzt. Die Fahrbahn entspricht nicht mehr den Anforderungen einer
Hauptverkehrsstraße.
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Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die
Oberflächenentwässerung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des
Beitritts so hergestellt, dass das anfallende Oberflächenwasser teilweise über
Straßenabläufe mittels Rohrleitung in den unterirdisch verlegten
Abwasserkanal abgeleitet wurde.
Teilweise versickerte das Oberflächenwasser in den Pflasterfugen der
Natursteinpflasterung und in den offenen Fugen der Betonplatten.
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Die Teileinrichtung Gehweg war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor
dem Wirksamwerden des Beitritts im Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur
Luchstraße beidseitig der Fahrbahn vorhanden. Im Abschnitt von der Luchstraße
bis zur Brücke über den Stadtluchgraben war der Gehweg einseitig auf der nordöstlich
der Fahrbahn gelegenen Seite vorhanden. Die Oberfläche war teilweise mit
Natursteinpflaster (Granit - Mosaik) und
teilweise mit Betongehwegplatten befestigt. Da die Betongehwegplatten bereits
stark zerstört waren, wurden sie im Rahmen von Reparaturarbeiten durch
Betonsteinpflaster ersetzt. Das Natursteinpflaster liegt uneben und wurde durch
Baumwurzeln bereits soweit angehoben, dass das Pflaster entfernt werden
musste. Der Gehweg einschließlich
Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01.
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Die Grundstückszufahrten sind mit unterschiedlichen
Materialien (z.B. Betonsteinpflaster und Natursteinpflaster) befestigt. Sie
müssen höhenmäßig der neuen Fahrbahn und dem neuen Gehweg angepasst werden. Der
Unterbau entspricht mehr den Anforderungen der RStO 01 und muss ebenfalls
erneuert werden.
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Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB
vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Sie besteht einseitig aus
Stahlmasten mit Ansatzleuchten. Die Masten sind stark verrostet und ihr Abstand
untereinander beträgt 35 m bis 50 m. Die Beleuchtungsanlage entspricht nicht
mehr den Anforderungen einer Haupterschließungsstraße.
Ohne Ablöseverträge bzw. Vorausleistungsbeträge müsste
die Stadt Beeskow den Beitrag der Bürger bis zum Abschluss der Maßnahme
(geprüfte Schlussrechnung) vorfinanzieren.
Im Falle einer Kreditaufnahme müssten die Zinsen bei
der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Das bedeutet wiederum höhere
Kosten für die Bürger und die Stadt Beeskow.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow
beschließt, dass die Erschließungsanlage bestehend aus:
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Schulstraße im
Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Luchstraße und
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die Straße Im
Luch im Abschnitt von der Luchstraße bis zur Brücke über den Stadtluchgraben
erneuert,
erweitert und verbessert wird.
Die
Erschließungsanlage wird als Haupterschließungsstraße ausgebaut.
Der
Neubau der Brücke über den Stadtluchgraben in der Straße Im Luch wurde im Jahr
2004 beendet. Die Brücke stellt die Abgrenzung zwischen den § 34 (auch Innenbereich genannt) und § 35 (Bauen
im Außenbereich – kurz Außenbereich genannt) dar.
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Die
Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung
des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 01) in Betonsteinpflaster hergestellt
und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer
durchschnittlichen Breite von 5,50 m hergestellt.
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Die
Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung
erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten
Regenwasser-Kanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt in den „Stadtluchgraben“.
Vor dem Auslauf ist eine Sedimentationsanlage einzubauen. Ein Teil des
Oberflächenwassers der Luchstraße wird mittels RW-Kanal in Richtung
Liebknechtstraße in den vorhandenen RW-Kanal der Liebknechtstraße eingebunden.
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Die
Teileinrichtung Gehweg wird einseitig der Fahrbahn in Betonsteinpflaster mit
einem den Richtlinien entsprechenden Unterbau hergestellt. Die Abgrenzung zur
Fahrbahn erfolgt durch Granithochborde. Im
Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Luchstraße wird der Gehweg auf der
südwestlich der Fahrbahn gelegenen Seite in einer durchschnittlichen Breite von
1,50m hergestellt. Der Oberstreifen zwischen Gehweg und Grundstücksgrenze wird
mit Mosaikpflaster befestigt. Der Streifen zwischen Gehweg und Fahrbahn wird
begrünt. Die erforderlichen Baumfällungen sind durch Neupflanzungen zu
ersetzen.
Im Abschnitt von der Luchstraße bis zum
Glascontainerplatz wird der Gehweg auf
der südwestlich der Fahrbahn gelegenen Seite in einer durchschnittlichen Breite
von 1,50 m plus 0,50 m Sicherheitsstreifen hergestellt.
Im Abschnitt von der Luchstraße bis zur Brücke über den Stadtluchgraben auf der nordöstlich
der Fahrbahn gelegenen Seite wird der Gehweg in einer durchschnittlichen Breite
von 1,50 m zuzüglich eines 0,50 m breiten Sicherheitsstreifen hergestellt. Der
Oberstreifen zwischen Grundstücksgrenze und Gehweg wird mit Mosaikpflaster
befestigt.
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Die
Grundstückszufahrten erhalten einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau und
werden in Betonsteinpflaster hergestellt.
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Die
Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme
erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue
Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden
mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.
Der
Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Schulstraße
und Straße Im Luch im Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Brücke über
den Stadtluchgraben kann gemäß § 10 der
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für
straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den
beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende
Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des
Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen
nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow
Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages
erstellt.