Betreff
Straßenausbau Erschließungsanlage Schulstraße und Straße Im Luch im Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Brücke über den Stadtluchgraben
- Abschnittsbildung, Kostenspaltung, Ausbauprogramm, Ablösevereinbarungen und Vorausleistung
Vorlage
BV/081/2016/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

-          Die Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts teilweise in Natursteinpflaster (Granit) und teilweise in Betonplatten hergestellt. Die Fahrbahn ist stark abgenutzt.  Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01, so dass sich tiefe Senken gebildet haben, in denen sich das Oberflächenwasser sammelt. Der Beton ist stark gerissen und gebrochen. Einige Stellen wurden im Rahmen von Reparaturarbeiten durch Betonsteinpflaster ersetzt. Die Fahrbahn entspricht nicht mehr den Anforderungen einer Hauptverkehrsstraße.

-          Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass das anfallende Oberflächenwasser teilweise über Straßenabläufe mittels Rohrleitung in den unterirdisch verlegten Abwasserkanal  abgeleitet wurde. Teilweise versickerte das Oberflächenwasser in den Pflasterfugen der Natursteinpflasterung und in den offenen Fugen der Betonplatten.

-          Die Teileinrichtung Gehweg war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts im Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Luchstraße beidseitig der Fahrbahn vorhanden. Im Abschnitt von der Luchstraße bis zur Brücke über den Stadtluchgraben war der Gehweg einseitig auf der nordöstlich der Fahrbahn gelegenen Seite vorhanden. Die Oberfläche war teilweise mit Natursteinpflaster  (Granit - Mosaik) und teilweise mit Betongehwegplatten befestigt. Da die Betongehwegplatten bereits stark zerstört waren, wurden sie im Rahmen von Reparaturarbeiten durch Betonsteinpflaster ersetzt. Das Natursteinpflaster liegt uneben und wurde durch Baumwurzeln bereits soweit angehoben, dass das Pflaster entfernt werden musste.  Der Gehweg einschließlich Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01.

-          Die Grundstückszufahrten sind mit unterschiedlichen Materialien (z.B. Betonsteinpflaster und Natursteinpflaster) befestigt. Sie müssen höhenmäßig der neuen Fahrbahn und dem neuen Gehweg angepasst werden. Der Unterbau entspricht mehr den Anforderungen der RStO 01 und muss ebenfalls erneuert werden.

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Sie besteht einseitig aus Stahlmasten mit Ansatzleuchten. Die Masten sind stark verrostet und ihr Abstand untereinander beträgt 35 m bis 50 m. Die Beleuchtungsanlage entspricht nicht mehr den Anforderungen einer Haupterschließungsstraße.

 

Ohne Ablöseverträge bzw. Vorausleistungsbeträge müsste die Stadt Beeskow den Beitrag der Bürger bis zum Abschluss der Maßnahme (geprüfte Schlussrechnung) vorfinanzieren.

Im Falle einer Kreditaufnahme müssten die Zinsen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Das bedeutet wiederum höhere Kosten für die Bürger und die Stadt Beeskow.

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Erschließungsanlage bestehend aus:

-          Schulstraße im Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Luchstraße und 

-          die Straße Im Luch im Abschnitt von der Luchstraße bis zur Brücke über den Stadtluchgraben

erneuert, erweitert und verbessert wird.

Die Erschließungsanlage wird als Haupterschließungsstraße ausgebaut.

 

Der Neubau der Brücke über den Stadtluchgraben in der Straße Im Luch wurde im Jahr 2004 beendet. Die Brücke stellt die Abgrenzung zwischen den § 34  (auch Innenbereich genannt) und § 35 (Bauen im Außenbereich – kurz Außenbereich genannt) dar.

  

-          Die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 01) in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer durchschnittlichen Breite von 5,50 m hergestellt.

-          Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten Regenwasser-Kanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt in den „Stadtluchgraben“. Vor dem Auslauf ist eine Sedimentationsanlage einzubauen. Ein Teil des Oberflächenwassers der Luchstraße wird mittels RW-Kanal in Richtung Liebknechtstraße in den vorhandenen RW-Kanal der Liebknechtstraße eingebunden.

-          Die Teileinrichtung Gehweg wird einseitig der Fahrbahn in Betonsteinpflaster mit einem den Richtlinien entsprechenden Unterbau hergestellt. Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt durch Granithochborde. Im Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Luchstraße wird der Gehweg auf der südwestlich der Fahrbahn gelegenen Seite in einer durchschnittlichen Breite von 1,50m hergestellt. Der Oberstreifen zwischen Gehweg und Grundstücksgrenze wird mit Mosaikpflaster befestigt. Der Streifen zwischen Gehweg und Fahrbahn wird begrünt. Die erforderlichen Baumfällungen sind durch Neupflanzungen zu ersetzen.

Im Abschnitt von der Luchstraße bis zum Glascontainerplatz wird der Gehweg  auf der südwestlich der Fahrbahn gelegenen Seite in einer durchschnittlichen Breite von 1,50 m plus 0,50 m Sicherheitsstreifen hergestellt.

Im Abschnitt von der Luchstraße bis zur Brücke  über den Stadtluchgraben auf der nordöstlich der Fahrbahn gelegenen Seite wird der Gehweg in einer durchschnittlichen Breite von 1,50 m zuzüglich eines 0,50 m breiten Sicherheitsstreifen hergestellt. Der Oberstreifen zwischen Grundstücksgrenze und Gehweg wird mit Mosaikpflaster befestigt.

-          Die Grundstückszufahrten erhalten einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Schulstraße und Straße Im Luch im Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Brücke über den Stadtluchgraben  kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.