Begründung:
Für die Mieter des Wohn- und Gewerbegebäudes Bodelschwinghstr. 40a soll eine Carportanlage errichtet werden. In einer Bauvoranfrage wurde eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt. Da aber die geplante Dachneigung nicht den Festsetzungen der Gestaltungssatzung entspricht, müsste dazu eine Befreiung erfolgen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Mitglieder des bau- und Umweltausschusses der Kreisstadt Beeskow stimmen der
Befreiung von den Festsetzungen der Satzung zur Gestaltung des historischen
Stadtkerns in folgendem Punkt zu:
Gemäß § 5 Nr. 2 müssen die Dachneigungen von Pultdächern auf Nebengebäuden eine Mindestneigung von 15 Grad annehmen. Die geplante Carportanlage soll mit einer Dachneigung von 3 Grad ausgeführt werden.