Betreff
Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage im Luchweg
Im Abschnitt von der Einmündung Kiefernweg (Kita “Kiefernzwerge”) bis zur Einmündung Kiefernweg (Kleingartensparte Sonneneck)
- Abschnittsbildung, Kostenspaltung, Bauprogramm, Ablösevertrag undVorausleistungsbescheide-
Vorlage
BV/010/2014/II
Art
Beschlussvorlage

 

Begründung:

Anfang der 90`er Jahre wurden die Reihenhäuser im Luchweg im Abschnitt von  der Einmündung Kiefernweg (Kita “Kiefernzwerge”) bis zur Einmündung Kiefernweg (Kleingartensparte Sonneneck) errichtet. Die Grundstückseigentümer haben bisher die Herstellung der Erschließungsanlage abgelehnt, da Ihnen die Beiträge für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage zu hoch waren.

Im Jahr 2012 wurde von mehreren Eigentümern an die Stadt Beeskow die Bitte herangetragen, eine Beleuchtungsanlage zu errichten.

 

Ohne Ablösebeträge bzw. Vorausleistungsbeiträge müsste die Stadt Beeskow den Beitrag der Bürger bis zum Abschluss der Maßnahme vorfinanzieren.

Im Falle einer Kreditaufnahme müssten die Zinsen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Das bedeutet wiederum höhere Kosten für die Bürger und die Stadt Beeskow.

 

Durch einen Anwohner im Luchweg erfolgte eine gesonderte Meinungsabfrage, die als Anlage ebenfalls beigefügt wurde. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordneten beschließen die erstmalige Herstellung der Teileinrichtung Beleuchtung  im Luchweg,  im Abschnitt von der Einmündung Kiefernweg (Kita “Kiefernzwerge”) bis zur Einmündung Kiefernweg (Kleingartensparte Sonneneck).

Die Straßenbeleuchtungsanlage soll aus 3 Stck Aufsatzleuchten, Fabrikat “Chemnitz”einschließlich LED Leuchtmittel, 3 Stck Masten, einer Straßenbeleuchtungssäule sowie einem Strom-Netzanschluss und den erforderlichen Kabeln bestehen. Die Anlage wird mit einer Nachtabsenkung ausgestattet.

 

Die Stadtverordneten beschließen, dass der Erschließungsbeitrag für die Teileinrichtung Beleuchtung  im Abschnitt von der Einmündung Kiefernweg (Kita “Kiefernzwerge”) bis zur Einmündung Kiefernweg (Kleingartensparte Sonneneck) gemäß § 11 der Satzung der Stadt Beeskow über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen abgelöst werden kann.

Den Beitragspflichtigen sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten.

Im Falle der Nichtinanspruchnahme der Ablösevereinbarung werden gemäß § 10 der Satzung der Stadt Beeskow über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.