Im Abschnitt von der Einmündung Kiefernweg (Kita “Kiefernzwerge”) bis zur Einmündung Kiefernweg (Kleingartensparte Sonneneck)
- Abschnittsbildung, Kostenspaltung, Bauprogramm, Ablösevertrag undVorausleistungsbescheide-
Begründung:
Anfang
der 90`er Jahre wurden die Reihenhäuser im
Luchweg im Abschnitt von der Einmündung
Kiefernweg (Kita “Kiefernzwerge”) bis zur Einmündung
Kiefernweg (Kleingartensparte Sonneneck) errichtet. Die Grundstückseigentümer
haben bisher die Herstellung der Erschließungsanlage
abgelehnt, da Ihnen die Beiträge für
die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage
zu hoch waren.
Im Jahr 2012 wurde von mehreren
Eigentümern
an die Stadt Beeskow die Bitte herangetragen, eine Beleuchtungsanlage zu
errichten.
Ohne Ablösebeträge
bzw. Vorausleistungsbeiträge müsste
die Stadt Beeskow den Beitrag der Bürger bis zum
Abschluss der Maßnahme
vorfinanzieren.
Im Falle einer Kreditaufnahme müssten
die Zinsen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt
werden. Das bedeutet wiederum höhere Kosten für
die Bürger
und die Stadt Beeskow.
Durch einen Anwohner im Luchweg erfolgte eine gesonderte Meinungsabfrage, die als Anlage ebenfalls beigefügt wurde.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordneten beschließen die erstmalige Herstellung der Teileinrichtung
Beleuchtung im Luchweg, im Abschnitt von der Einmündung
Kiefernweg (Kita “Kiefernzwerge”) bis zur Einmündung
Kiefernweg (Kleingartensparte Sonneneck).
Die Straßenbeleuchtungsanlage
soll aus 3 Stck Aufsatzleuchten, Fabrikat “Chemnitz”einschließlich
LED Leuchtmittel, 3 Stck Masten, einer Straßenbeleuchtungssäule
sowie einem Strom-Netzanschluss und den erforderlichen Kabeln bestehen. Die
Anlage wird mit einer Nachtabsenkung ausgestattet.
Die Stadtverordneten
beschließen, dass der Erschließungsbeitrag für
die Teileinrichtung Beleuchtung im
Abschnitt von der Einmündung
Kiefernweg (Kita “Kiefernzwerge”) bis zur Einmündung
Kiefernweg (Kleingartensparte Sonneneck) gemäß
§ 11 der Satzung der Stadt Beeskow über die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen
abgelöst
werden kann.
Den Beitragspflichtigen sind
entsprechende Ablösevereinbarungen
anzubieten.
Im Falle der Nichtinanspruchnahme der Ablösevereinbarung werden gemäß § 10 der Satzung der Stadt Beeskow über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.