Betreff
Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Beeskow
Vorlage
BV/102/2016/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

§ 18a Seniorenbeirat

 

(1)          Die Stadt Beeskow richtet zur besonderen Vertretung der Gruppe der Seniorinnen und Senioren einen Beirat ein. Der Beirat führt die Bezeichnung „Seniorenbeirat der Stadt Beeskow“.

 

(2)          Dem Beirat gehören mindestens 10 und höchstens 15 Mitglieder an. Mitglieder des Seniorenbeirates können Einwohner der Stadt Beeskow sein, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Sie sind ehrenamtlich tätig. Der Beirat wird nach § 41 BbgKVerf von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von vier Jahren (Seniorenbeiratswahlperiode) bestellt. Scheidet ein Mitglied aus, kann ein Ersatzmitglied für den Rest der Seniorenbeiratswahlperiode bestellt werden. Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohner der Stadt Beeskow.

 

(3)          Dem Beirat ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkung auf die Seniorinnen und Senioren in der Stadt haben, gegenüber der Stadtverordnetenversammlung Stellung zu nehmen. Er kann einen Vertreter als sachkundigen Einwohner in den für die Belange der Senioren zuständigen Fachausschuss der Stadtverordnetenversammlung vorschlagen. Der Bürgermeister der Stadt Beeskow kann an den Sitzungen des Beirates aktiv teilnehmen.

 

(4)          Der Beirat wählt jeweils aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und für den Fall der Verhinderung eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n. Der/die jeweilige Vorsitzende vertritt den Beirat gegenüber den Organen der Stadt Beeskow.

 

(5)          Das Verfahren im Beirat wird in einer Geschäftsordnung, die sich der Beirat gibt, geregelt.

 

Die vorgeschlagenen Mitglieder wurden vom Seniorenbeirat vorgeschlagen und erfüllen die Bedingungen des § 18a.


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

1.           

Die Stadtverordnetenversammlung wählt in den Seniorenbeirat:

 

Klaus Alfaenger

Karin Beisbier

Eveline Besler

Eberhard Fischer

Brigitte Freund

Heidi Henkel

Manfred Hinz

Christina Lapzin

Angelika Miethe

Dieter Siegesmund

Erna Skubowius 

 

2.           

Ausgeschiedene  Mitglieder des Seniorenbeirates werden zu Ehrenmitgliedern ernannt und können an den Veranstaltungen des Beirats mit beratender Stimme teilnehmen.