Betreff
1. Änderung der Kommunalen Richtlinie zur Mittelvergabe aus dem Verfügungsfonds im Sanierungsgebiet "Beeskower Altstadt"
Vorlage
BV/003/2017/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Im August 2016 wies der Fördergeber daraufhin, dass die Drittmittel nicht durch den Antragsteller direkt zu erbringen sind, sondern im Vorfeld durch Mittel des Fonds von der Wirtschaft, von Immobilien- und Standortgemeinschaften, von Privaten und/oder zusätzlichen Mitteln der Gemeinde eingestellt werden müssen. Die Einstellung dieser Mittel ist projektunabhängig.

Aus diesem Grund wird die Richtlinie angepasst und die prozentualen Anteile und die max. Förderbeträge erhöht. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt die 1. Änderung der kommunalen Richtlinie zur Mittelvergabe aus dem Verfügungsfonds im Sanierungsgebiet „Beeskower Altstadt“.